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11.11.2010 - dvb-Presseservice

Deutsche Rentenversicherung zum Hinzuverdienst aus einem Ehrenamt

Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hatte die Deutsche Rentenversicherung in diesem Jahr beschlossen, Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlichen Beschäftigungen im kommunalen Bereich und in der Sozialversicherung als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Nunmehr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Gesetzesinitiative angekündigt, derartige Aufwandsentschädigungen in den kommenden fünf Jahren nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Gleichzeitig wurden die Rentenversicherungsträger gebeten, diese Regelung bereits im Vorgriff zu berücksichtigen. Die Deutsche Rentenversicherung wird entsprechend verfahren.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Deutsche-Rentenversicherung-zum-Hinzuverdienst-aus-einem-Ehrenamt-ps_20131.html