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02.03.2011 - dvb-Presseservice

Deutsche Versicherungswirtschaft bedauert, dass EuGH risikogerechte Kalkulation bei Versicherungen in Frage stellt

Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat heute eine europarechtliche Regelung für ungültig erklärt, die nach Geschlecht differenzierende Versicherungstarife explizit zulässt. Das Gericht begründet dies mit dem Hinweis auf das Diskriminierungsverbot. „Mit der Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt“, bedauert Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV. Bisher hatten die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit für Männer und Frauen eine risikogerechte Kalkulation vorzunehmen, d. h. unterschiedliche Risiken auch unterschiedlich zu bewerten. Davon profitierten die Versicherten in Form eines insgesamt günstigen Prämienniveaus.
Bestehende Verträge sind nicht betroffen

Bereits bestehende Verträge sind gemäß dem Urteil nicht betroffen. Bis zum 21.12.2012 muss das Urteil in nationales Recht umgesetzt werden. Sofern der Gesetzgeber an der Richtlinie nichts mehr ändert, müssen ab diesem Zeitpunkt Versicherungsverträge geschlechtsunabhängig (Unisex) angeboten werden. „Auch wir werden das Urteil zunächst einmal in seinen Einzelheiten prüfen müssen, um daraus Folgerungen für die Branche und unsere Kunden ziehen zu können“, erklärt von Fürstenwerth.

Ausgangslage: Risikogerechte Versicherungstarife

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird eine versicherungsspezifische Regelung der sogenannten Gender-Richtlinie in Frage gestellt, die erst 2004 nach intensiver Diskussion von den EU-Mitgliedstaaten ein-stimmig verabschiedet und auch vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit angenommen worden war. Diese Vorschrift ermächtigte die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nach Männer und Frauen getrennte Kalkulation von Versicherungstarifen weiterhin zuzulassen, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Geschlecht ein bestimmender Faktor in der Risikobewertung ist.

Der Gesetzgeber in Deutschland hat diese Möglichkeit umgesetzt und eine entsprechende Vorschrift im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschaffen. So können derzeit Frauen in Deutschland ihr Auto günstiger versichern als Männer, da ihr Unfallrisiko geringer ausfällt. Deutlich niedrigere Prämien zahlen wegen der geringeren Sterberisiken auch Frauen, die zu Gunsten von Partner oder Kinder eine Todesfallversicherung abgeschlossen haben. Umgekehrt wird die kürzere Lebenserwartung von Männern und damit ihre durchschnittlich kürzere Rentenbezugszeit bei Rentenversicherungen dadurch ausgeglichen, dass bei gleicher Prämie eine höhere monatliche Rente gewährt wird. Versicherungstarife werden so kalkuliert, dass die jeweils unterschiedlichen Risiken durch Prämienunterschiede kompensiert werden.




Frau Ulrike Pott

Tel.: 030 - 20 20 - 51 10
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Frau Una Großmann

Tel.: 030 / 20 20 – 51 82
Fax:
E-Mail:

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Wilhelmstraße 43 / 43G
10117 Berlin
http://www.gdv.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Deutsche-Versicherungswirtschaft-bedauert-dass-EuGH-risikogerechte-Kalkulation-bei-Versicherungen-in-Frage-stellt-ps_21245.html