Anzeige
09.12.2008 - dvb-Presseservice

Deutscher Ring Sach und Leben gehen von baldiger Aufhebung der einstweiligen Verfügung aus

Die Deutscher Ring Sachversicherungs-AG (DR Sach) und die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG (DR Leben) gehen von einer schnellen Aufhebung der einstweiligen Verfügung aus, mit der das Hamburger Landgericht die Bestellung der Vorstände von DR Sach und DR Leben zu Geschäftsführern der Deutscher Ring Beteiligungsholding GmbH untersagt hat.

Ein Unternehmenssprecher der DR Sach und DR Leben sagte: „Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine vorläufige Eilentscheidung, die das Gericht auf Basis einer einseitigen Anhörung der Rechtsansichten des DR Kranken erlassen hat. Mit der Vereinheitlichung der Führung der Bâloise-Deutschlandeinheiten hat das nichts zu tun. Es geht lediglich um die Geschäftsführung der Beteiligungsholding. Aus unserer Sicht sollten wir als Mehrheitseigentümer in der Geschäftsführung der Beteiligungsholding angemessen vertreten sein. Gegen die Entscheidung des Gerichts haben wir bereits Rechtsmittel eingelegt. Wir gehen davon aus, dass es daraufhin zu einer baldigen Aufhebung der einstweiligen Verfügung kommt. Auf die Bestandsaufnahme und die nächsten Schritte, die sich daraus ergeben, hat die einstweilige Verfügung keinerlei Auswirkungen."



Frau Kirstin Zeidler
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 040 3599-2737
Fax: 040 3599-2297
E-Mail: Presse@DeutscherRing.de

Deutscher Ring
Ludwig-Erhard-Str. 22
20459 Hamburg
http://www.DeutscherRing.de