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24.03.2006 - dvb-Presseservice

Deutsches DRG-System ein Erfolgsmodell Schweiz übernimmt deutsches DRG-System

Die Schweiz hat beschlossen, das deutsche Fallpauschalen-System (DRGs=Diagnosis Related Groups) als Grundlage für die Entwicklung eines eigenen Entgeltsystems zur Vergütung von Krankenhausleistungen zu übernehmen. Dazu haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie das selbstverwaltungseigene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH (InEK) einen Kooperationsvertrag mit der SwissDRG geschlossen. Der im April 2004 gegründete Verein SwissDRG ist ein Zusammenschluss der wichtigsten Partner im Gesundheitswesen der Schweiz (Kliniken, Krankenversicherungen, Ärztlicher Dienst und Pflegepersonal). Ziel des Vereins ist es, das Modell eines landesweit einheitlichen, fallpauschalierten Vergütungssystems für den stationären Bereich zu etablieren.

Die Vertragsunterzeichnung fand am 22.3.2006 im Rahmen eines feierlichen Festaktes in Berlin statt. Die Spitzenverbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßten die Entscheidung der Schweiz, auf "das deutsche Modell zu setzen".

Damit werde die enorme Entwicklungsarbeit, die die Partner der Selbstverwaltung in den Aufbau und die Weiterentwicklung des DRG-Systems in Deutschland investiert haben, nochmals gewürdigt. Mittlerweile zeigten weitere Länder Interesse an dem deutschen Entgeltsystem, womit der hohe Standard des deutschen DRG-Systems im internationalen Vergleich belegt werde.

Die deutsche Kooperationsgemeinschaft überlässt der SwissDRG die technische Spezifikation der deutschen G-DRG-Versionen 2006-2008, die zum Beispiel Diagnose- und Verfahrenslisten und weiteres umfangreiches Datenmaterial zur Anwendung der DRGs enthält. Darüber hinaus unterstützt das InEK die SwissDRG bei der Entwicklung einer schweizer Lösung in Form von Beratungsleistungen und Trainingsprogrammen für Mitarbeiter.

Die Einführung eines diagnosebezogenen Vergütungssystems in Deutschland wurde im Jahre 2000 durch das Gesundheitsreformgesetz beschlossen. Die Selbstverwaltung entschied sich dabei für das australische System als Ausgangspunkt für die Entwicklung eines eigenen DRG-Systems. Im Jahre 2003 konnten die Krankenhäuser das neue Fallpauschalensystem erstmalig in Deutschland auf freiwilliger Basis anwenden; seit 2004 müssen die DRGs in allen Krankenhäusern verbindlich angewendet werden. Ziel der Politik ist es, ein leistungsbezogenes Vergütungssystem in den Krankenhäusern einzuführen und damit mehr Transparenz, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit zu bewirken.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info



Frau Michaela Gottfried
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