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28.11.2012 - dvb-Presseservice

Deutsches Steuerrecht (DStR) – Deutscher bAV Service nimmt kritisch Stellung zu der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen

Sebastian Uckermann, Andreas Jakob und Patrick Drees nehmen in Heft 45/2012 des „Deutschen Steuerrechts“ (DStR 2012, 2292) kritisch Stellung zur betriebswirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds: Die Auslagerung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen ist in aller Munde. Gerade steuerliche Berater werden häufig durch Ihre Unternehmensmandanten mit Fragestellungen zu entsprechenden Auslagerungsmöglichkeiten konfrontiert. Oftmals wird hierbei auf Seiten der Versicherungswirtschaft eine zumindest teilweise Auslagerung auf einen Pensionsfonds als „effiziente“ Lösung empfohlen. Der Beitrag setzt sich daher mit dieser Handlungsempfehlung kritisch auseinander und belegt, dass die betriebswirtschaftliche Effizienz einer solchen Lösung in Frage zu stellen ist.

Konkret beweisen die genannten Autoren, dass die Auslagerung von unmittelbaren Versorgungszusagen auf einen Pensionsfonds aus betriebswirtschaftlicher Sicht keinen „Königsweg” darstellt. Vielmehr bedarf es einer unternehmensindividuellen Analyse der Ziele und Möglichkeiten. Darüber hinaus stellt sich die grundsätzliche Frage, wieso ein Unternehmen einen so hohen Liquiditätsabfluss und hohen Kostenaufwand im Rahmen einer Pensionsfondsübertragung in Kauf nehmen sollte. Auch wenn für eine Auslagerung genügend Liquidität vorhanden ist, sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht keine stichhaltigen Argumente zu erkennen, die eine Auslagerung rechtfertigen würden. Vielmehr könnte das Unternehmen die Liquidität unter Beibehaltung der unmittelbaren Versorgungszusagen zur betriebsinternen Ausfinanzierung der Versorgungsversprechen nutzen und weiterhin von den Vorteilen, die eine unmittelbare Versorgungszusage bietet, profitieren. Unterstützung erhält diese Argumentation durch die enorme Unterkapitalisierung von Pensionsfonds in Deutschland. Denn in Pensionsfonds lagen Ende 2010 € 25,6 Mrd., was 5,3 % der gesamten Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung entspricht. Demzufolge ist zwingend davon auszugehen, dass die meisten Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland die betriebswirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Übertragung von Pensionsverpflichtungen berechtigterweise nicht nachvollzogen haben.

Einmal mehr wird somit sichtbar, dass die Beratung und Einrichtung sowie die laufende Überwachung von bAV-Systemen in der hochwertigen Beratung technischen, rechtlichen und organisatorischen Aufwand erfordert und damit Unternehmensressourcen bindet.

Der"Deutsche bAV Service“, als markenrechtlich geschützter Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH und der KENSTON Unternehmensgruppe, ermöglicht daher die Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung - samt integrierter umfassender Rechtssicherheit - für Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen "Ein-Mann-GmbH“ bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen.

In der Zusammenführung der Komponenten des "Deutschen bAV Service“ mit den individuellen Unternehmensbelangen sowie der diesbezüglich möglichen inhaltlichen Anpassung der Technologie entsteht Innovation und Einzigartigkeit. Rechtsberatende und sonstige erlaubnispflichtige Beratungsdienstleistungen werden in diesem Zusammenhang von befugten Dienstleistern bzw. Sozietäten übernommen.

 



Frau Ann Pöhler
Tel.: 0221 716 176 – 0
Fax: 0221 716 176 – 50
E-Mail: info@dbav-service.de

Deutscher bAv Service
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
www.kenston-services.de

Deutscher bAV Service® ist eine eingetragene Marke der Kenston Services GmbH mit Sitz in Köln. Die Marke ist mit der Registernummer 30 2010 047 468 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen.

Der Deutsche bAV Service ist der markenrechtlich geschützte Sondergeschäftsbereich der ­Kenston ­Services GmbH zur Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung – samt integrierter umfassender Rechtssicherheit – für Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen »Ein-Mann-GmbH« bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen.

Die Kenston Services GmbH, als Inhaberin der Marke Deutscher bAV Service, fungiert als unabhängiges Dienstleistungs- und Abwicklungsunternehmen für sämtliche Themenbereiche der betrieblichen ­Altersversorgung und von Arbeitszeitkonten- bzw. Zeitwertkontensystemen. In dieser fokussierten Ausrichtung betreut die Kenston Services GmbH als bundesweites »Kompetenzcenter« Mandanten aus ­folgenden Personenkreisen bzw. Bereichen: Unternehmen jeder Größe aus allen Branchen, Rechtsanwälte und Rechtsberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und qualitativ hochwertig agierende Finanzdienstleister.

Geschäftsführer der Kenston Services GmbH ist Sebastian Uckermann. Gleichzeitig ist Herr Uckermann, in seiner Funktion als gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung, Leiter der KENSTON Unternehmensgruppe (www.kenston.de), »Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.« sowie Autor zahlreicher praktischer und wissenschaftlicher Fachpublikationen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten. Darüber hinaus ist Herr Uckermann Mitherausgeber eines Standardkommentars zur betrieblichen Altersversorgung im Beck-Verlag.