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08.05.2008 - dvb-Presseservice

Deutschland-Rente: BMF bestätigt mögliche Steuerpflicht von Bonuszahlungen

Düsseldorf, Mai 2008. Die Kette negativer Nachrichten zur Deutschland-Rente reißt nicht ab: Bonuszahlungen in die Deutschland-Rente könnten steuerpflichtig sein, wenn sie aus dienstlichem Anlaß erworben wurden. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums (BMF) auf Anfrage des Düsseldorfer Branchendienstes \'versicherungstip\': "Nach § 19 EStG zählen alle Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind daher nach § 19 EStG grundsätzlich steuerpflichtig, d.h.: Wenn ein Arbeitnehmer eine Kreditkarte, die an einem Bonussystem teilnimmt, von seinem Arbeitgeber im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält und er mit dieser Karte beruflich veranlaßte Umsätze tätigt, für die ihm Boni gutgeschrieben werden, besteht grundsätzlich ein Herausgabeanspruch des Arbeitgebers auf diese Boni. Nach § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG entsteht die Lohnsteuerpflicht mit dem Zufluß des Arbeitslohns.“ Das für Verbraucher brisante BMF-Fazit lautet: "Insgesamt kann nicht ausgeschlossen werden, daß mit Einzahlung der Kartenumsätze auf dem Rentenkonto eine Lohnsteuerpflicht des Arbeitnehmers entsteht."

Die Stellungnahme des Ministeriums deckt sich mit einer Mitteilung der Oberfinanzdirektion Rheinland in einem vergleichbaren Fall, wonach Vorteile aus dienstlich erworbenen Payback-Punkten steuerpflichtiger Arbeitslohn sind. Die Konsortialpartner der Deutschland-Rente ARAG und Rheinlandversicherungsgruppe hüllen sich derweil in Schweigen, eine entsprechende Anfrage des \'versicherungstip\' blieb bis dato unbeantwortet. Nach Ansicht des \'versicherungstip\' ist der Produktgeber verpflichtet, in der Produktinformation auf eine potentielle Steuerpflicht hinzuweisen.



Herr Uwe Kremer
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