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13.12.2005 - dvb-Presseservice

Die 58er-Regelung schützt vor Zwangsverrentung mit Abschlägen

Zur heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:  

Der Sozialverband Deutschland spricht sich für die Verlängerung der 58er-Regelung aus. Zwar sieht der SoVD die 58er-Regelung insgesamt kritisch, da die Eingliederung älterer Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt damit aufgegeben wird. Die Verlängerung ist aber notwendig, um zu verhindern, dass ältere Arbeitslose mit hohen Abschlägen zwangsverrentet werden.   

Ohne die Verlängerung der 58er-Regelung könnte die Bundesagentur für Arbeit ältere Arbeitslose ab 2006 gegen ihren Willen mit hohen Abschlägen vorzeitig in Rente schicken. Dies würde für die Betroffenen zu schweren finanziellen Einbußen führen. Denn wer mit 60 Jahren vorzeitig in Rente geht, muss Abschläge von 18 Prozent hinnehmen. Bei einer Rente von 1000 Euro bedeutet dies Einbußen von monatlich 180 Euro.    

Die vielfach geäußerten Befürchtungen, eine befristete Verlängerung der 58er-Regelung begünstige den Trend zur Frühverrentung, werden vom SoVD nicht geteilt. Das Gegenteil ist der Fall. Die mit dem erleichterten Bezug von Arbeitslosengeld verbundene Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer frühestmöglichen Altersrente beschränkt sich auf abschlagsfreie Altersrenten. Da die Altersgrenzen für eine abschlagsfreie Rente in den letzten Jahren angehoben wurden, kann diese in der Regel erst mit 65 Jahren bezogen werden.  

Entscheidend ist, die hohe Arbeitslosigkeit der über 55Jährigen zu verringern. Wir brauchen einen Kurswechsel in der betrieblichen Personalpolitik. Wir fordern die Unternehmen auf, umzudenken. Auf die Erfahrung älterer Mitarbeiter kann keiner verzichten.



Pressestelle
Frau Dorothee Winden
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