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31.01.2007 - dvb-Presseservice

Die Abgeltungssteuer zwingt zum Blick ins Depot

Die geplante Abgeltungssteuer belastet Aktien und entlastet Anleihen. Anleger sollten sich rechtzeitig mit dem Thema beschäftigen – voreiliger Aktionismus wäre aber falsch.

Der 1. Januar 2009 stellt für viele Anleger in Deutschland eine Zäsur dar. Zu diesem Termin plant die Bundesregierung, die so genannte Abgeltungssteuer einzuführen. Demnach erhebt der Fiskus eine Pauschalsteuer von voraussichtlich 25 Prozent auf Kapitalerträge und Kursgewinne. Die Neuregelung gilt, so die Eckpunkte des Finanzministeriums, für alle Anlagen ab dem
1. Januar 2009.

Im Gegenzug soll die Veräußerungsfrist entfallen, nach der bislang Kursgewinne nach einem Zeitraum von zwölf Monaten steuerfrei sind. Bei Dividendenzahlungen soll die Abgeltungssteuer nach den bisherigen Planungen das so genannte Halbeinkünfteverfahren ersetzen, bei dem der Anleger nur die Hälfte der Dividendenzahlung mit dem persönlichen Steuersatz versteuern muss.

„Die geplante Abgeltungssteuer hat direkte Auswirkungen auf die Nachsteuerrenditen der verschiedenen Anlageklasse“, sagt Dr. Ulrich Stephan, Leiter Vermögensmanagement beim Finanzdienstleister MLP. „Anleger sollten sich rechtzeitig mit dem Thema beschäftigen.“

Grundsätzlich keine Auswirkungen hat die Abgeltungssteuer für Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter dem Pauschalwert von 25 Prozent liegt. Diese Gruppe erhält laut Eckpunktepapier eine Veranlagungsoption, kann also mit dem persönlichen Steuersatz abrechnen. Für das Gros der Steuerzahler wird es aber zu weit reichenden Verschiebungen kommen.

Ein Beispiel: Ein Anleger, der dem Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent unterliegt, investiert einen Betrag von 50.000 Euro für 20 Jahre in einen Aktienfonds und erwirtschaftet damit im Durchschnitt sechs Prozent Kurssteigerung. Darüber hinaus erhält er pro Jahr 2,5 Prozent Dividende, die der Fonds ausschüttet.

Nach geltendem Recht muss er die jährlichen Dividendenauszahlungen zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz veranlagen. Die Steuerlast beträgt damit im ersten Jahr 263 Euro. Die Kursgewinne in Höhe von 110.357 Euro kann er nach zwanzig Jahren steuerfrei realisieren.

Nach der Einführung der Abgeltungssteuer steigt die Steuerlast auf die Dividende im ersten Jahr um 50 auf 313 Euro. Einen heftigen Effekt löst die Pauschalbesteuerung der Wertsteigerung aus: Der Kursgewinn nach Steuern verringert sich um 27.589 auf 82.768 Euro; die Nachsteuerrendite der gesamten Investition sinkt von 7,1 auf 5,8 Prozent pro Jahr. „Dem Renditeverlust steht allerdings eine größere Flexibilität gegenüber, da Anleger bei Verkäufen innerhalb der ersten zwölf Monate künftig keine steuerlichen Einbußen mehr tragen müssen“, sagt Stephan.

Zu den Profiteuren gehören Anleger, die auf festverzinsliche Wertpapiere setzen und bis zur Endfälligkeit halten. Denn das Finanzamt belastet Zinserträge künftig nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz, sondern ebenfalls pauschal mit 25 Prozent. „Auch wenn Anleihen aus dem steuerlichen Betrachtungswinkel heraus attraktiver werden, sollten Anleger nicht vernachlässigen, dass Aktien langfristig in der Regel eine höhere Rendite abwerfen“, sagt Stephan.

Handlungsbedarf kann die Abgeltungssteuer vor allem bei denjenigen auslösen, die über eine Investition in Aktienfonds nachdenken. Da die neuen Vorschriften nur für Wertpapiere gelten sollen, die Anleger ab 2009 erwerben, kann sich ein Einstieg vor diesem Datum durchaus lohnen. „Die anstehenden Neuregelungen sollten aber nicht zu voreiligem Aktionismus verleiten, da im Gesetzgebungsverfahren noch zahlreiche Detailfragen zu klären sind“, sagt Stephan.



Herr Jan Berg
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