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04.03.2009 - dvb-Presseservice

Die Anrechnung des Rentenbarwerts auf den Ausgleichsanspruch wackelt!

Es gibt keine „funktionelle Verwandtschaft“ zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung! So lautet das Resümee einer Entscheidung des Landgerichts (LG) München I (Urteil vom 8.12.2008, Az: 14 HKO 24599/07). Das heißt: Ausgleichsanspruch und Altersversorgung sind nebeneinander möglich, erläutert der „Wirtschaftsdienst Versicherungs- und Bausparkaufleute“ in der aktuellen März-Ausgabe.

Das LG weicht damit von der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bewusst ab. Soweit der Bundesgerichtshof annimmt, dass Altersvorsorge und Ausgleichsanspruch eine „funktionelle Verwandtschaft“ aufweisen, folgt dem das LG „im Allgemeinen und für den vorliegenden Fall im Besonderen ausdrücklich nicht“. Das LG führt viele gute und plausible Gründe an, die der „Wirtschaftsdienst Versicherungs- und Bausparkaufleute“ auflistet.

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Frau Eva Köstler
Redakteurin
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