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20.11.2006 - dvb-Presseservice

Die Betriebsrente vor wichtiger Weichenstellung

Entgeltumwandlung sollte sozialabgabenfrei bleiben / Dritte Sitzung des Sozialpolitischen Beirats der Gothaer unter dem Vorsitz von Prof. Bert Rürup

Die Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) sollte über das Jahr 2008 verlängert werden. „Diese Förderung der bAV ist zwar problematisch, aber die Vorteile einer Verlängerung überwiegen die Nachteile“, meint Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup, Finanzwissenschaftler und Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung für die Rentenversicherung. Als Vorsitzender des Sozialpolitischen Beirats der Gothaer eröffnete er am heute die dritte Sitzung zum Thema „Förderung der Durchdringung von Altersvorsorge“.

Heinrich Tiemann, Staatssekretär des Bundesarbeitsministeriums berichtet, dass die Bundesregierung die Sozialabgabenfreiheit nach 2008 nach derzeitigem Stand nicht verlängern wird. Diese sei als Anschubfinanzierung zu verstehen gewesen. Durch die Sozialabgabenfreiheit entgeht dem Staat viel Geld. Dadurch würde der Druck auf die Sozialversicherungsbeiträge steigen. Er schlägt vor, neue Instrumente zur Förderung der Altersvorsorge zu stärken. Forderungen nach einer Riester-Pflichtversicherung oder einer Opting-out-Lösung lehnt Tiemann ab. Durch die Sozialabgabenfreiheit spart der Unternehmer Lohnnebenkosten, wenn Mitarbeiter ihr Entgelt in bAV umwandeln. Fällt dies weg, fehlt den Arbeitgebern ein wichtiger Anreiz, den Mitarbeitern eine Betriebsrente anzubieten.

Dr. Helmut Hofmeier, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Lebensversicherung AG kommentiert: „Neue Instrumente in der bAV sind das falsche Signal. Wir brauchen Verlässlichkeit. Die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung ist der Erfolgsmotor für die bAV.“ Deshalb verlangt er die Verlängerung der sozialabgabenfreien Entgeltumwandlung.

Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht mit größter Sorge die Pläne der Bundesregierung. Gerade die kleinen Handwerksbetriebe nutzen die verwaltungsarme Entgeltumwandlung. Laut einer Umfrage des ZDH verzeichnet die

bAV im Handwerk einen positiven Trend. Fast die Hälfte aller Betriebe bietet ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente an. Bei Unternehmen mit 20 und mehr Mitarbeitern sind es bereits über 80 Prozent. Entfällt die Beitragsfreiheit bedeutet dies eine Kostensteigerung von über 40 Prozent. Den Wegfall der Sozialabgabenfreiheit hält er nur für eine kurzfristige Lösung, um die Staatskassen wieder zu füllen. Langfristig sind die Folgen negativ, da diesen Einnahmen viel größere Ausgaben gegenüberstehen. An die Versicherer appelliert Schleyer, noch enger mit den Unternehmen zusammenzuarbeiten. Wichtigstes Kriterium für eine erfolgreiche Akzeptanz der bAV sind maßgeschneiderte und flexible Lösungen, die einen minimalen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Bei der Entgeltumwandlung lässt sich der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts nicht auszahlen, sondern steckt es stattdessen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen -fonds. Bis zum Jahr 2008 sind die Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei, ab 2009 sollen nach der bisherigen Rechtslage die Einzahlungen wieder sozialversicherungspflichtig werden.

Die Gothaer hat den Sozialpolitischen Beirat im Dezember letzten Jahres vor dem Hintergrund der im sozialpolitischen Bereich anstehenden Veränderungen gegründet. Die Treffen finden zweimal jährlich statt.



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