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10.04.2008 - dvb-Presseservice

Die Durchsetzung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente ist komplex und aufwändig – bei der Beantragung und sogar im Falle einer Leistungsablehnung können Versicherungsberater tätig werden

Wer berufsunfähig ist und seine Versicherung in Anspruch nehmen möchte, muss sich meist auf komplexes Antragsverfahren einstellen / Es können hierbei viele Fehler vermieden werden, wenn zugelassene Versicherungsberater unterstützend tätig werden / Auch im Falle einer Leistungsablehnung dürfen Versicherungsberater rechtlich beraten und außergerichtlich vertreten, um die Rente durchsetzen.

Ein gewisser „Papier- und Nervenkrieg“ mit dem Versicherer ist kaum zu vermeiden. Gutachten müssen vorgelegt, seitenweise Formulare ausgefüllt und vielfacher Schriftwechsel bewältigt werden. Denn: der Versicherungsnehmer muss die Berufsunfähigkeit beweisen, was häufig nicht einfach ist. „Wegen der Komplexität bei der Beantragung scheitern allein ca. 25% der Anträge, weil der Antragsprozess seitens des Berufsunfähigen nicht zu Ende geführt wird.“, erläutert der Versicherungsberater Michael Ratzmann aus Rattelsdorf. „Zudem seien die Krankheitsbilder nicht immer eindeutig, ob nun der derzeitige Beruf weiter ausgeübt werden kann oder nicht“.

 

Folgende Problemfelder müssen bei der Antragsstellung bekannt sein, damit Fehler vermieden werden, welche den Versicherungsschutz und die Rente gefährden könnten:

 

Im Rahmen der Leistungsprüfung wird nachgeforscht, in wie weit die Antragsfragen wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Wenn hier Angaben (angeblich) falsch getätigt wurden, kann es sehr gut sein, dass das Unternehmen bereits an dieser Stelle die Leistung verweigert. Selbst die Beschreibung der eigenen beruflichen Tätigkeit bereitet oft Schwierigkeiten, da akribisch die einzelnen Teiltätigkeiten dargelegt müssen werden, welche man in einer gewissen Periode (z.B. täglich oder wöchentlich) ausübte bzw. im Moment noch ausüben kann. Ferner erfüllen die vorgelegten medizinischen Gutachten oft nicht die Kriterien und Anforderungen, um die eigene Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Die Gesellschaft wird dann ihrerseits Gutachter beauftragen, welche die „Berufsfähigkeit“ einschätzen. Sicherlich kaum ein Vorteil, wenn es darum geht, seine eigene Rente durchzusetzen. „Ferner droht auch bei älteren Verträgen noch die Verweisung auf einen anderen Beruf. Eine weitere Möglichkeit des Versicherers, die Berufsunfähigkeitsrente zu verweigern“, so Michael Ratzmann weiter.

 

Mit der Meldung der Berufsunfähigkeit beginnt ein Prozess, der für die meisten betroffenen Versicherungsnehmer oft nervenaufreibend wird und dadurch die Gefahr besteht, dass durch einfache Fehler die Berufsunfähigkeitsrente gefährdet wird. Viele Versicherungsunternehmen bieten an, dass „neutrale externe Regulierer“ bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente unterstützend tätig werden. Davon kann nur abgeraten werden, da es wohl genauso wenig Sinn macht, das Finanzamt nach Steuersparmodellen zu fragen.

           

Neutrale Unterstützung bei der Beantragung oder Hilfestellung bei einer Leistungsablehnung bieten zugelassene Versicherungsberater. Diese dürfen gemäß Ihrer Befugnis nach § 34e Abs. 1 GewO sowie § 59 Abs. 4 VVG Versicherungsnehmer einerseits bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und andererseits auch die außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Versicherungsunternehmen übernehmen. Weitere Informationen hierzu sind auch auf den Internetseiten des Bundesverbandes der Versicherungsberater e.V., www.bvvb.de, zu finden.

 

Pressemitteilung des Versicherungsberaters Michael Ratzmann, LL.M., Rattelsdorf, vom 31.03.08

Kanzlei Ratzmann
Michael Ratzmann, LL.M.
Im Flecken 1
96179 Rattelsdorf
Deutschland
www.Kanzlei-Ratzmann.de



Michael Ratzmann, LL.M., Versicherungsberater