Die Erprobungsausschlussklausel in der Haftpflichtversicherung - Über- oder unterschätzt?

Der sog. Erprobungsausschluss ist ein Standard-Ausschluss in der Produkthaftpflichtversicherung. Er besagt, dass der Versicherer keine Ansprüche aus Sach- und Vermögensschäden durch Erzeugnisse deckt, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den ...

versicherungspraxis24.de aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen