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18.09.2007 - dvb-Presseservice

Die Haftpflichtkasse Darmstadt erweitert ihr Produktangebot für Firmenkunden auch um die Umweltschadensversicherung

Neues Umweltschadensgesetz im Blickpunkt

Seit dem 30.04.2007 gilt in Deutschland eine völlig neue Haftung für Umweltschäden. Grundlage dieser speziellen Haftung ist die EU-Richtlinie 2004/35/EG und das in Kraft tretende Umweltschadensgesetz (USchadG) mit rückwirkender Geltung.

Kurz erläutert, hat es mit der neuen Haftungsregelung folgendes auf sich:
  • Sie ist an die berufliche Tätigkeit geknüpft und betrifft somit Firmen und Gewerbebetriebe.
  • Sie gilt für Schäden, die der Umwelt an sich zugefügt werden z. B. Kontaminierungen von Gewässern und Böden oder Beeinträchtigungen geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen.
  • Sie greift im Falle öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme zur Vermeidung oder Sanierung von Umweltschäden gegenüber dem Verursacher
  • Sie folgt den Vorschriften des neuen Umweltschadensgesetzes (USchadG), das am 14.11.2007 mit rückwirkender Geltung zum 30.04.2007 in Kraft gesetzt wird.
Der Versicherungsschutz der Haftpflichtkasse Darmstadt

Die Versicherungslösung der Haftpflichtkasse Darmstadt sieht ein Konzept vor, das umfassenden Versicherungsschutz für eine öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers nach dem USchadG bietet.

Für Fragen, konkrete Angebote, vorläufige Deckungszusagen etc.
hilft Ihnen unser Service-Center gerne weiter:

06154/601-1275

Haftpflichtkasse Darmstadt VVaG
Arheilger Weg 5
64380 Roßdorf
http://www.haftpflichtkasse.de