Die Künstlersozialversicherung nicht vergessen

Anwälte, die selbstständige Künstler wie Fotografen oder Grafiker für ihre Werbegestaltung engagieren, müssen zusätzlich zum Honorar 5,2 Prozent an die Künstlersozialkasse abführen. Wer das vergisst, zahlt später über saftige Bußgelder gleichwohl ord ...

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