Die Patientenquittung: Mehr Transparenz für Versicherte
Welche Leistungen der Arzt abrechnet und wie hoch die voraussichtlichen Behandlungskosten sind, können Patienten auf einer Patientenquittung nachlesen. Die BKK·VBU rät allen, sich dieses Dokument
vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus ausstellen zu lassen, um ihr Recht auf Information zu stärken. Die Patientenquittung listet alle ärztlich erbrachten Leistungen in verständlicher Form auf und dient
als Nachweis über Arzttermine und Behandlungen. Alle Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, auf Wunsch des Patienten eine Patientenquittung auszustellen. Ein Ansichtsexemplar ist
auf www.meine-krankenkasse.de im Bereich Leistungen verfügbar.
Die Patientenquittung dient nicht nur als Behandlungsnachweis, sondern sie kann zum Beispiel als Ersatz für einen Stempel im Bonusheft oder gegebenenfalls als notwendigen Nachweis beim Abschluss
einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung nützlich sein.
Eine Patientenquittung ist kostenfrei, wenn sich Versicherte direkt im Anschluss einer Behandlung eine Tagesquittung ausstellen lassen. Eine Quartalsquittung am Ende des Kalendervierteljahres kostet einen Euro. Der Arzt oder Zahnarzt muss die Patientenquittung spätestens vier Wochen nach Quartalsende aushändigen. Nach einem Krankenhausaufenthalt muss die Patientenquittung spätestens vier Wochen nach Abschluss der Behandlung, am besten am Entlassungstag oder per Post beantragt werden. Auch bei dieser Form entstehen den Versicherten keine Kosten. Allerdings sind bei einem Postversand immer die Portokosten zu beachten.
Frau Sylvie Renz
Redakteurin Presse / Öffentlichkeitsarbeit
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