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30.04.2010 - dvb-Presseservice

Die „Provinzial“ verhält sich einäugig

Kunden neun Monate gefesselt

Die Einäugigen von der Provinzial Rheinland rechnen mit einem Donnerwetter, das auf sie herniederprasselt. In der hauseigenen Werbung auf der Internetseite des Versicherers retten sich die provinzialen Gemüter unter eine Glaskuppel. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Wie die Gesellschaft sich gegen das Donnerwetter schützen will, das demnächst vor Gericht auf sie heruntergeht, wird sich zeigen. Der BdV hat für ein Mitglied gegen den Düsseldorfer Versicherer geklagt.“

Als einäugig erweist sich nämlich dessen Entscheidung in Sachen Kündigungsrecht. Die Düsseldorfer verschließen einfach die Augen vor der Realität. Und darum geht’s: Unser Mitglied wollte seine Unfallversicherung zum 1. März 2010 kündigen. Abgeschlossen hatte er sie am 1. März 2007. Doch die Provinzial will ihren Kunden mit aller Gewalt halten. Sie besteht darauf, dass der Vertrag frühestens zum 1. Januar 2011 beendet werden kann.

„Damit versucht die Provinzial zu Lasten ihres Kunden eine Gesetzesänderung für sich auszulegen“, sagt Lilo Blunck. So fesselt sie ihren Versicherungsnehmer gegen dessen Willen für weitere neun Monate an sich. Erstaunlich, dass kein einziger Versicherer außer diesem in Deutschland so mit seinen Kunden umspringt. Alle anderen behandeln Verbraucher tatsächlich nach Recht und Gesetz.

„Die Geschichte geht zurück auf die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes vom 1. Januar 2008“, erläutert die BdV-Chefin und fügt hinzu: „Danach können Policen schon nach drei Jahren statt nach vorher fünf Jahren beendet werden.“ Die Provinzial wendet das auf sehr eigennützige Weise an: Ihrer Ansicht nach beginnen die drei Jahre nämlich erst ab dem 1. Januar 2008. Tatsächlich „tickt die Uhr“ aber bereits mit  Versicherungsbeginn.

Die Provinzial sollte mindestens den Versicherungsombudsmann als Instanz gelten lassen. Denn der ist ganz anderer Auffassung als die Düsseldorfer. Er kommt nämlich zum gleichen Schluss wie der BdV. Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für Versicherte (mehr als 50.000 Mitglieder) hat deshalb am 15. März 2010 im Namen seines Mitgliedes Klage gegen die Provinzial Rheinland erhoben.



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Die Provinzial Rheinland sollte hin und wieder genauer ins Versicherungsvertragsgesetz schauen. Das würde ihre Kunden sicher freuen. Jetzt haben die Richter das Wort. Foto: BdV/Dreyling