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18.07.2011 - dvb-Presseservice

Die Rechte des Patienten stärken

Anforderungen an Patientensicherheit steigen im Zuge komplexer werdender Behandlungen Aktuelle Ausgabe von ersatzkasse magazin. beschäftigt sich mit dem Patientenrechtegesetz

Übersichtlich, greifbar, gebündelt: Um die Rechte des Patienten transparenter zu machen und die tatsächliche Durchsetzung dieser Rechte zu verbessern, plant die Bundesregierung ein Patientenrechtegesetz. In ersatzkasse magazin. wird deutlich: Es sind gute Absichten, das Arzt-Patienten-Verhältnis auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und damit die Versicherten im Sinne einer verbesserten Gesundheitsversorgung zu schützen. Jetzt kommt es darauf an, das Gesetz so abzufassen, dass die Rechte der Patienten im Ergebnis wirklich gestärkt und nicht geschwächt werden.

Die Verbraucherzentrale etwa fordert, dass man auf keinen Fall hinter dem bereits erreichten Stand der Rechtsprechung zurückbleiben dürfe. Der Patient müsse in die Lage versetzt werden, souverän seine Rechte einfordern zu können. Für eine Erhöhung des Patientenschutzes setzt sich seit 2005 das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) ein. Aufgrund steigender Komplexität der medizinischen Behandlungen verschärfen sich die Anforderungen an Patientensicherheit. Nach Ansicht des APS sei es deshalb umso wichtiger, sich in gemeinsamer Verantwortung dieser Herausforderung zu stellen.

Des Weiteren befasst sich ersatzkasse magazin. mit einem Novum seit Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009: der Schließung einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner, spricht im Interview über die Hintergründe der Schließung, die Fusionsprozesse innerhalb der Kassenlandschaft sowie über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) insgesamt.

Im Fokus steht außerdem das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, mit dem die schwarz-gelbe Koalition eine bessere ärztliche Versorgung auf den Weg bringen will. Aus Sicht der Ersatzkassen lässt der entsprechende Referentenentwurf trotz guter Ansätze dringend erforderliche Antworten auf die bestehenden Überversorgungsprobleme vermissen. Hier muss unbedingt nachgesteuert werden.



Frau Michaela Gottfried
Tel.: 0 30 / 2 69 31 - 12 00
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E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 24 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- BARMER GEK
- Techniker Krankenkasse
- Deutsche Angestellten-Krankenkasse
- KKH-Allianz
- HEK – Hanseatische Krankenkasse
- hkk

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt weiteren rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.