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14.02.2007 - dvb-Presseservice

Die Rente ist sicher – und der Makler auch

„Die Rente ist sicher“ – für die gesetzliche Versorgung trifft diese Aussage bereits seit langem nicht mehr zu und auch die gesetzlichen Einschränkungen in der privaten Altersversorgung verunsichern die Menschen immer mehr. Die Condor Versicherungsgruppe, Hamburg, steuert dagegen und bietet seit dem 1. Januar 2007 ihre Basis- Rente mit einer obligatorischen erweiterten Hinterbliebenen-Leistung an. So ist die Rente von Condor nicht nur für ihre Kunden weiterhin lebenslang sicher, sondern darüber hinaus ist das angesparte Vermögen auch für die Angehörigen geschützt.

Die Basis(Rürup)-Rente hat viele Vorteile: Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig, sie ist unpfändbar und wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Die hohe Förderung und die mögliche Flexibilität der Beitragszahlung macht sie für viele Kunden äußerst attraktiv. Ein Aspekt des staatlich geförderten Produktes der ersten Schicht der Altersvorsorge fällt jedoch immer wieder negativ ins Gewicht: Die Basis-Rente kann laut § 10 des Einkommenssteuergesetzes grundsätzlich nicht vererbt werden. Die Condor Versicherungsgruppe in Hamburg löst diesen Nachteil für ihre Kunden jedoch weitestgehend auf und bietet seit dem 1. Januar 2007 obligatorisch erweiterte Hinterbliebenen- Leistungen, ohne die staatliche Förderung zu gefährden. „Damit steigern wir die Attraktivität des Produktes weiter und hoffen, somit noch mehr Menschen für die wichtige private Altersversorgung zu motivieren“, sagt Peter Thomas, Vorstandsvorsitzender der Condor Versicherungsgruppe.

Hinterbliebenen-Leistungen vor und nach Rentenbeginn

Die Basis-Rente der Condor Versicherungsgruppe gewährt grundsätzlich eine lebenslange garantierte Rentenleistung mit großer Flexibilität beim Sparen. Die neue obligatorische Leistung der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung komplettiert das Angebot: Im Todesfall innerhalb der Sparphase wird das bis dahin angesparte Kapital als Grundlage für eine Rente an die Hinterbliebenen verwendet. Für den Rentenbezug kann der Kunde als Hinterbliebenen- Leistung wählen zwischen: einer Rente auf Basis der bis zum zehnten Rentenbezugsjahr noch ausstehenden Renten (eine zehnjährige Anwartschaft) oder einer Rente auf Basis des verbleibenden Kapitals. Das Kapital zu Rentenbeginn abzüglich der bereits gezahlten Renten ist im zweiten Fall Grundlage für die Renten, die an den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder ausgezahlt werden. Renten aus Überschüssen im Rentenbezug werden dabei nicht abgezogen, sie gehen zusätzlich in die Berechnung der Hinterbliebenenrente ein.

Richtige Beratung inklusive

Keinem Condor-Kunden wird dieses neue Wahlrecht entgehen, da es bei Vertragsabschluss automatisch mit eingeschlossen ist. Dadurch wird auch kein Versicherungsmakler später einmal Probleme mit seiner Beratungshaftung bekommen, weil zum Beispiel ein vom Kunden nachträglich gewünschter Einschluss der Option nicht möglich ist. Zudem ist das Produkt höchst flexibel: Kunden können die Altersversorgung auch im Nachhinein an ihre persönliche Situation anpassen. Die Hinterbliebenen-Leistung vor Rentenbeginn erfolgt automatisch. Für die Leistung nach Rentenbeginn kann der Kunde bis zu drei Monate vor seinem Rentenbeginn wählen, welche Form der Hinterbliebenenabsicherung er wünscht. Für Makler besonders wichtig ist auch, dass die Rechnungsgrundlagen bei Ausübung des Wahlrechts nicht verändert werden können.

Condor-Tipp für Paare

Eine gemeinsame Zukunft bis ins hohe Rentenalter ist der Wunsch jeden Ehepaares. Doch auch in einer vertrauensvollen Partnerschaft sollte jeder auf eigenen Beinen stehen – auch bei der Altersversorgung. Aus diesem Grund rät die Condor Versicherungsgruppe jedem Makler unbedingt darauf zu achten, dass Paare immer zwei Verträge für Basis-Renten abschließen – für jeden Partner eine. Am gemeinsamen Lebensabend können die Eheleute dann entweder zwei Renten genießen und den individuellen Lebensstandard gemeinsam sichern oder jeder Partner kann die eigenen Leistungen allein in Anspruch nehmen, wenn sich der gemeinsame Weg bis dahin getrennt haben sollte. Denn: Die Basis-Rente geht in die Vermögensmasse von Ehepartnern ein und muss im Falle einer Trennung ausbezahlt werden – die Versicherungsleistung wird hingegen erst im Rentenalter erbracht. Dieses kann im Falle einer schwierigen Trennung zusätzliche finanzielle Sorgen bereiten. Zwei Verträge vermeiden das Problem und geben von Anfang an ein gutes Gefühl – sowohl dem Kunden als auch dem Makler.

Weitere Informationen: www.condor-versicherungsgruppe.de



achtung! kommunikation GmbH
Frau Alexandra Wieczorek
Tel.: 040 / 45 02 10 63
E-Mail: condor-versicherungsgruppe@achtung-kommunikation.de

Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
Admiralitätstraße 67
20459 Hamburg
Deutschland
http://www.condor-versicherungen.de/

Zur Condor Versicherungsgruppe:

Die Condor Versicherungsgruppe Hamburg ist spezialisiert auf Industrie, mittelständisches Gewerbe sowie auf das gehobene Privatkundengeschäft und arbeitet im Vertrieb mit Maklern, Mehrfachagenten und Assekuradeuren zusammen. Die Condor Versicherungsgruppe gehört zur Oetker-Gruppe, unterhält mehr als eine Viertelmillion Kundenverbindungen und beschäftigt rund 500 Mitarbeiter.