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26.10.2006 - dvb-Presseservice

Die Rente mit 67 führt zu vermehrter Vorruhestandsarmut

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der Sozialverband Deutschland lehnt die Rente mit 67 Jahren ab. Die Rente mit 67 geht an der Realität vorbei. Viele ältere Arbeitnehmer haben nicht einmal die Chance, bis zum 65. Lebensjahr zu arbeiten. Es muss zunächst dafür gesorgt werden, dass ältere Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter von 65 Jahren auch erreichen können. Wir erkennen an, dass die Bundesregierung mit der Initiative 50 plus die Chancen der älteren Arbeitslosen auf einen Job verbessern will. Allerdings muss zunächst abgewartet werden, inwieweit diese Initiative Wirkung zeigt. Das hängt auch davon ab, ob die Bereitschaft der Wirtschaft steigt, Ältere einzustellen.

Der SoVD befürchtet, dass die Rente mit 67 verstärkt zu einer Vorruhestandsarmut führen wird. Wer mit Ende 50 arbeitslos wird, muss fast zehn Jahre bis zum abschlagsfreien Renteneintritt überbrücken und muss wegen Hartz IV auch noch zu einem großen Teil seine Ersparnisse aufbrauchen.

Wir verweisen außerdem auf die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), wonach wegen des späteren Rentenbeginns mit 67 Jahren zwischen 1,2 und drei Millionen zusätzlicher Arbeitsplätze geschaffen werden müssten, damit die Arbeitslosigkeit nicht weiter steigt. Das bedeutet: Die Rente mit 67 verschärft die Arbeitsmarktsituation der älteren und der jüngeren Arbeitnehmer. Dazu darf es nicht kommen.

Der SoVD fordert nach wie vor den völligen Verzicht auf den Nachholfaktor, der jetzt beschönigend „modifizierte Schutzklausel“ genannt wird. Auch wenn der Nachholfaktor nun halbiert wird, führt dies zu einer Rentenkürzung. Wir lehnen es ab, dass damit das Prinzip der lohnorientierten Rentenanpassung aufgegeben wird. Der SoVD hat nach wie vor verfassungsrechtliche Bedenken, da der Nachholfaktor die Rentner auf Dauer von der Einkommensentwicklung abkoppelt. Weitere Rentenkürzungen darf es nicht geben.



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