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04.05.2007 - dvb-Presseservice

Die Umweltschadensversicherung: GDV legt unverbindliche Musterempfehlung vor

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat unverbindliche Musterbedingungen zur Umweltschadensversicherung entwickelt. Diese werden heute den Mitgliedsunternehmen des GDV in Köln vorgestellt.

Gut ein halbes Jahr vor In-Kraft-Treten des neuen Umweltschadensgesetzes (USchadG) im November 2007 liegt damit ein Konzept zur Versicherung völlig neuer öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen vor, die mit der Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie in nationales Recht entstanden sind.

 

Das Umweltschadensgesetz betrifft die breite Masse der landwirtschaftlich oder gewerblich Tätigen und Selbstständigen, die durch ihre berufliche Tätigkeit die Artenvielfalt, natürliche Lebensräume, Gewässer oder den Boden schädigen könnten. Es dient der Vermeidung und Sanierung von Schäden an der Umwelt selbst. Anders als Schadenersatzansprüche geschädigter Personen, mit denen ein Sachschaden oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeglichen werden soll, sind diese neuen Risiken überwiegend nicht durch bisherige Umwelthaftpflichtversicherungsmodelle gedeckt. Diese Lücken schließen nun die neuen Musterbedingungen zur Umweltschadensversicherung des GDV. Sie bilden ein eigenständiges Konzept neben der Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Inanspruchnahme zur Sanierung eines Umweltschadens. Auch ergänzende Sanierungen und Ausgleichssanierungen sind nach den GDV-Empfehlungen zur Umweltschadensversicherung mitversichert.

 

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs. Schäden aus dem genehmigten Normalbetrieb sind ausgeschlossen. Die Sanierung dieser durch andauernde genehmigte Emissionen verursachte Schäden, die von der Gesellschaft in Kauf genommen werden, sind nicht kalkulierbar und entziehen sich damit einer Versicherungslösung. Für die ebenfalls versicherten Tätigkeiten auf eigenen und fremden Grundstücken und den Umgang mit fehlerhaften Produkten, die einen Umweltschaden hervorrufen, besteht Versicherungsschutz auch ohne dass ein Störfall vorliegt.

 

Die Musterempfehlung besteht aus einer Grunddeckung für Schäden außerhalb des eigenen Betriebsgrundstücks und ist auf Schäden an eigenen Grundstücken erweiterbar – sogar für Bodenkontaminationen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes. So ergänzt, bietet die Deckung sogar mehr, als nach dem Umweltschadensgesetz erforderlich wäre.

Die Musterbedingungen stehen unter www.gdv.de zum Download zur Verfügung.



Frau Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 030 / 20 20 - 51 83
E-Mail: presse@gdv.org

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Friedrichstr. 191-193 a
10117 Berlin
http://www.gdv.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Die-Umweltschadensversicherung-GDV-legt-unverbindliche-Musterempfehlung-vor-ps_4575.html