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05.02.2008 - dvb-Presseservice

Die Zähne ausgebissen …

(OVB) Auf ihre „Dritten” sollten Prothesenträger gut Acht geben. Denn wird der Zahnersatz durch kraftvolles Zubeißen beschädigt, bezahlen nur ganz selten andere für diesen Schaden. Diese Einschätzung resultiert aus einem Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Köln unter dem Aktenzeichen 3 U 184/05. Im vorliegenden Fall hatte ein schon etwas älterer Prothesenträger herzhaft in einen Schokoriegel gebissen. Dieser Riegel enthielt auch eine – im wahrsten Wortsinn – harte Nuss, so dass die „Dritten” beim Zubiss beschädigt wurden. Die Reparatur kostete einen vierstelligen Eurobetrag. Und diesen wollte sich der rüstige Rentner vom Riegel-Hersteller zurückholen. Der weigerte sich und ließ es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen. Auch vor dem Oberlandesgericht der rheinischen Domstadt zog der Kläger den Kürzeren. Entscheidung unter dem Aktenzeichen 3 U 184/05: Wer einen Schokoriegel mit Nüssen esse, der müsse damit rechnen, dass die eine oder andere darin enthaltene Nuss hart sei. Deshalb wies das Kölner OLG die Schadenersatzklage gegen den Riegel-Hersteller ab.



Frau Antje Schweitzer
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