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04.04.2011 - dvb-Presseservice

Die Zukunft der gesetzlichen Rente

Eine sachgerechte Analyse der aktuellen Rentensituation und neue Konzepte zur Zukunft der gesetzlichen Rente sind nach Auffassung von DVR Die Versicherungs- und Rentenberater AG und VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH gefragt. Daher haben diese beiden Versicherungsberater-Unternehmen eine Studie über „Die Zukunft der gesetzlichen Rente“ in Auftrag gegeben.

Die beiden Autoren dieser Studie, Dr. Friedmar Fischer und Werner Siepe, legen eine schonungslose Bestandsaufnahme vor und weisen eindringlich auf dringend zu lösende Aufgaben der Rentenpolitik hin, um die gesetzliche Rente zukunftsfest zu machen.

Die Studie deckt das drastische Sinken des Nettorentenniveaus sowie künftig steigende Rentenlücken und sinkende Rentenrenditen auf. Das Nettorentenniveau ist innerhalb von zehn Jahren auf aktuell 65 % des letzten Nettogehalts gesunken und wird bis zum Jahr 2030 weiter bis auf 54 % und in 2050 bis auf 50 % sinken. Die offiziellen Messgrößen wie Sicherungsniveau vor Steuern und Gesamtversorgungsniveau sind laut Studie nicht geeignet, die wirkliche Senkung des Leistungsniveaus bei der gesetzlichen Rente widerzuspiegeln.

Die Ermittlung von Versorgungs- bzw. Rentenlücken und die darauf aufbauenden Empfehlungen von Finanzvermittlern zum Abschluss einer Riester-Rente, Rürup-Rente oder einer Privatrente aus einer privaten Rentenversicherung werden in der Studie kritisch hinterfragt. Nur allzu oft halten Versorgungslückenrechner nicht das, was sie versprechen.

Die Studie macht auch auf die steigende Altersarmut für Gering- und Durchschnittsverdiener in den nächsten Jahrzehnten aufmerksam und die Notwendigkeit eines „Rentenabstandsgebotes“ zwischen gesetzlicher Rente und Grundsicherung, um zu verhindern, dass künftig immer mehr Rentner auf Hartz-IV-Niveau zurückfallen.

Die Studienautoren schlagen eine obligatorische Betriebsrente nach dem „Opting-Out-Prinzip“ für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer vor, damit das sinkende Leistungsniveau bei der gesetzlichen Rente zumindest teilweise kompensiert werden kann. Diese verpflichtende Betriebsrente für alle Arbeitnehmer sollte paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert werden, kalkulationssicher in Anlehnung an das Punktemodell bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst sein und zudem durch Wegfall von Vermittlungsprovisionen mit minimalen Kosten auskommen. Nach Ansicht der Studienautoren war es ein Fehler der im Jahr 2001 verabschiedeten Rentenreformen, nur auf Freiwilligkeit bei der betrieblichen und privaten Altersvorsorge zu setzen.

Die Versicherungs- und Rentenberater AG
Friedhofstr. 19
74366 Kirchheim am Neckar
http://www.dvrag.de

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