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04.12.2008 - dvb-Presseservice

Die Zwangsversteigerung: Der günstige Weg, eine Immobilie zu erwerben

Des einen Leid ist des anderen Freud: Eine gute Möglichkeit, günstig an eine Immobilie zu kommen, ist die Zwangsversteigerung. Mit etwas Glück können Haussuchende dabei ein Schnäppchen machen. Im Durchschnitt liegt der Preisvorteil durch den Erwerb per Zwangsversteigerung bei etwa 30 Prozent. Damit der Kauf erfolgreich gelingt, sind jedoch einige Dinge zu beachten.

Zunächst ist es wichtig, beim zuständigen Amtsgericht das zum Objekt gehörende Gutachten einzusehen. Dieses enthält den amtlichen Verkehrswert sowie Beschreibungen des Zustandes und der Lage der Immobilie. Der beiliegende Grundbuchauszug gibt Auskunft über Hypotheken, Grundschulden sowie mögliche Belastungen wie Wohnrechte auf Lebenszeit, Wegerechte oder andere Rechte Dritter. Des Weiteren sollte sich der Haussuchende selber einen Eindruck über die Immobilie verschaffen. Hier empfiehlt sich die Begehung des Objektes mit einem unabhängigen Gutachter. Grundsätzlich besteht bei Zwangsversteigerungsobjekten zwar kein Anspruch auf eine Innenbesichtigung. Die Gläubigerbanken lassen diese jedoch in der Regel zu.

Der Versteigerungstermin wird von einem Rechtspfleger durchgeführt. Nach dem Bekanntmachungsteil eröffnet er die sogenannte Bieterstunde. Diese dauert 30 Minuten. Jeder Bieter muss sich bei der Gebotsabgabe ausweisen und einen Bankverrechnungsscheck oder eine Bankbürgschaft in Höhe von 10 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie hinterlegen. Wird der Zuschlag erteilt, ist der Höchstbietende ab Verkündung der Zuschlagserteilung Eigentümer der Immobilie. Alle Gefahren, Lasten und Nutzungen gehen damit auf ihn über. Diesen Zuschlagsbeschluss benötigt der Käufer auch für den endgültigen Abschluss des Darlehens bei der finanzierenden Bank. Entscheidend für die Bank ist hier der sogenannte Steigpreis – also die Geldsumme, zu der ein Erwerber den Zuschlag erhalten hat. Üblicherweise vier bis sechs Wochen nach dem Versteigerungstermin ist dann der Kaufpreis bei Gericht einzuzahlen.

Der Allfinanzdienstleister Dr. Klein rät, sich die Finanzierung der Immobilie so weit wie möglich vor dem Versteigerungstermin zu sichern und sich eine Finanzierungsbestätigung bei der Bank einzuholen. Nach der Versteigerung muss dann nur noch der Zuschlagsbeschluss nachgereicht werden.



Herr Volker Bitzer
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Die Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter Allfinanzdienstleister. Die 100-prozentige Tochter der Hypoport AG bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte – vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von mehr als 100 namhaften Bank- und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus. Durch internetgestützte Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die wir an unsere Privatkunden weitergeben. So werden meist deutlich günstigere Konditionen möglich, als lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen sie anbieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.