Die geerbte Versicherung: Alles endet mit dem Tod - oder?

Stirbt der Versicherungsnehmer, erlischt das geschlossene Vertragsverhältnis. Diese Fehlannahme dürfte zu den häufigsten Irrtümern bei Versicherten gelten. Wir haben Ihnen zusammengefasst, was es zu bedenken gilt.

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