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30.05.2006 - dvb-Presseservice

Die patientenorientierte Vergütung mit Demografiefaktor – Vorschlag der BKK zur Reform der ambulanten ärztlichen Vergütung

Durch das Altern der Gesellschaft steigt ihr medizinischer Versorgungsbedarf. Dies wird bei der ärztlichen Gesamtvergütung bisher nicht berücksichtigt. Insgesamt orientiert sie sich an der Entwicklung der Grundlohnsumme und nicht an dem Versorgungsaufwand. Dies sollte sich ändern.

Ältere Versicherte haben einen besonders hohen Versorgungsbedarf. Wenn also die Bevölkerung insgesamt älter wird, muss auch mehr Geld für die ambulante medizinische Versorgung zur Verfügung stehen. Würde man die demografischen Eckdaten (Alter und Geschlecht) als Basis für die Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte nehmen, könnte eine leistungsgerechtere Vergütung eingeführt werden. Heute erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV’en) im Allgemeinen von den Kassen für jedes Mitglied je nach Kassenzugehörigkeit eine Pauschale (jedoch nicht für die beitragsfrei mitversicherten Ehegatten und Kinder). Diese kassenspezifische und nur mitgliederorientierte Kopfpauschale ist überholt, denn sie hat kaum noch etwas mit dem tatsächlichen Versorgungsbedarf zu tun.

Der BKK Vorschlag dagegen sieht vor, dass sich die Zahlungen der jeweiligen Kasse an die KV‘en an dem durchschnittlichen Versorgungsaufwand orientieren, den ihre Versicherten (differenziert nach Alter und Geschlecht) verursachen. Wenn nach diesem Modell eine Kasse viele ältere Menschen mit einem hohen Versorgungsbedarf versichert, sorgt die patientenorientierte Vergütung dafür, dass auch mehr Geld für ihre Versorgung zur Verfügung steht. Mit dem Durchschnittsalter der Patienten steigt automatisch die Höhe der für jeden Versicherten zu entrichtenden Pauschale. Aber auch für die Versorgung von Kleinkindern, die gerade in ihrem ersten Lebensjahr im Durchschnitt hohe Kosten verursachen, ist dann mehr Geld da. Mit dem BKK Vorschlag geht das Morbiditätsrisiko von den Ärzten auf die Kassen über: Den steigenden Versorgungsbedarf zu finanzieren ist Aufgabe der Krankenkassen und nicht der Ärzte.

Kassen mit mehr älteren Versicherten, die im Durchschnitt mehr medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, sollen künftig mehr Geld an die Ärzteschaft zahlen. Deshalb muss das Alter der Versicherten auch im Risikostrukturausgleich (RSA) der Kassen besonders berücksichtigt werden.

Wir brauchen einen Finanzausgleich, der einfach, transparent und gerecht ist. Er muss klarer als bisher an die Anforderungen einer Gesellschaft angepasst werden, die sich in einem dramatischen demografischen Wandel befindet. Der Ausgleich muss so umgebaut werden, dass die Finanzströme zwischen den Krankenkassen mit ihren 70 Millionen Versicherten zielgenau und unbürokratisch geleitet werden. Dafür hat der BKK Bundesverband den Versicherten-Solidarausgleich als Reformvorschlag für den RSA entwickelt.

Mit dem Versicherten-Solidarausgleich und der patientenorientierten Vergütung bietet die BKK zwei Bausteine für eine Krankenversicherung der Zukunft an, die auf den bewährten Eckpfeilern Solidarität und Effizienz aufbauen. Das BKK Konzept ist so flexibel, dass Änderungen in den Finanzgrundlagen der GKV durch die Gesundheitsreform problemlos integriert werden können. Weitere Informationen zu den beiden Reformvorschlägen der BKK finden Sie im Internet unter www.bkk.de



Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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