Diebstahl nicht nachgewiesen: Kein Anspruch auf Versicherungsleistung
Kann ein Versicherungsnehmer keine Tatsachen beweisen, aus denen sich im Sinne eines Minimalsachverhalts das äußere Bild eines Diebstahls ergibt, kann er keine Leistung seines Kaskoversicherers beanspruchen.