Diebstahl nicht nachgewiesen: Kein Anspruch auf Versicherungsleistung

Kann ein Versicherungsnehmer keine Tatsachen beweisen, aus denen sich im Sinne eines Minimalsachverhalts das äußere Bild eines Diebstahls ergibt, kann er keine Leistung seines Kaskoversicherers beanspruchen.

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