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04.09.2007 - dvb-Presseservice

Diebstahl schnell melden

(OVB) Nicht nur beim Versicherungsantrag, auch im Schadenfall haben Policen-Inhaber bestimmte Pflichten, im Jargon auch „Obliegenheiten“ genannt. Dazu zählt unter anderem, dass ein Schaden dem Versicherer sehr zügig gemeldet werden muss. Falls dies nicht passiert, steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel. Diese Einschätzung resultiert aus einer Entscheidung vom Oberlandesgericht (OLG) Köln unter dem Aktenzeichen 9 U 175/04. Im vorliegenden Fall war das Abhandenkommen eines nicht eben preiswerten Schmuckstücks erst nach acht Tagen vom Versicherungsnehmer gemeldet worden. Zu spät, wie das Kölner OLG befand. Sofern es keinen nachvollziehbaren und guten Grund, etwa plötzliche Krankheit, für eine verspätete Schadenmeldung gebe, müsse diese umgehend erfolgen. Ansonsten darf ein Versicherer die Schadenregulierung zu Recht verweigern.



Frau Antje Schweitzer
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.