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07.08.2006 - dvb-Presseservice

Direkt-Banken müssen auf Anlagerisiken hinweisen

Manche Privatanleger sind enorm wagemutig. Sie gehen erhebliche Risiken beim Investieren ein, weil sie auf sehr hohe Gewinne hoffen. Dennoch stellt sich häufig – auch vor Gerichten zwischen Kampen und Kempten – die Frage, wer bei Verlusten haften und deshalb für den finanziellen Schaden gerade stehen muss. Ein interessantes Urteil kommt in diesem Zusammenhang vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen XI ZR 178/03. Kernaussage der Entscheidung: Direktbanken müssen auch enorm risikobereite Anleger über die möglichen Verlustgefahren bei hochspekulativen Investments warnen. Diese BGH-Vorgabe ist besonders deshalb interessant, weil Direkt-Bank-Kunden in der Regel bewusst auf Anlageberatung verzichten – zugunsten vergleichsweise niedriger Kosten bei den Investment-Transaktionen. Erfolgen aber durch den Direkt-Anbieter keine dezidierten Risikohinweise, müssen die Geldhäuser gegebenenfalls dennoch für die finanziellen Verluste des Kunden den Kopf hinhalten.



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