Druckversion
Anzeige
30.05.2007 - dvb-Presseservice

Direktversicherung als lukrative Altersversorgung

(OVB) Die Direktversicherung ist eine von fünf Durchführungswegen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Zudem ist sie nach wie vor die beliebteste Form der Firmenrente. Zwei aktuelle Entscheidungen zur Direktversicherung, eine vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm, die andere vom Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm dürften künftige Firmenrentner interessieren. In dem Verfahren beim OLG Hamm, das mit einem Urteil unter dem Aktenzeichen 20 U 72/06 endete, ging es um folgenden Fall: Ein Arbeitnehmer hatte seine Direktpolice gekündigt und verlangte vom Versicherer die Auszahlung des Rückkaufswertes. Der Versicherer weigerte sich und bekam vor dem Hammer OLG Recht. Die Begründung ist plausibel: Der Gesetzgeber hat nämlich bei der betrieblichen Altersvorsorge die Vorgabe gemacht, dass Versicherungsnehmer erst ab dem 60. Lebensjahr verfügungsberechtigt sein dürfen. Deshalb war die Überweisung des Rückkaufswerts nach der Kündigung nicht möglich. Positiv: Das bereits angesparte Kapital kann, ohne dass der frühere Versicherungsnehmer weitere Beiträge zahlt, weiter arbeiten. Sobald er also sein 60. Lebensjahr vollendet hat, darf er über das Versorgungsvermögen – etwa in Form einer lebenslangen Leibrente – verfügen. Eine weitere interessante Entscheidung kommt vom Landesarbeitsgericht Hamm. Diese trägt das Aktenzeichen 4 Sa 629/06. Kernaussage: Auch wenn die Firma Insolvenz anmeldet oder ganz pleite geht, behalten Arbeitnehmer ihre zuvor abgeschlossenen Direktversicherungen. Dies gilt sogar für den Fall, dass die so genannte Anwartschaft des Policeninhabers zum Zeitpunkt der Insolvenz noch nicht „unverfallbar“, so der Fachausdruck, gewesen ist.



Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
Fax: 0221-2015-138
E-Mail: presse@ovb.de

OVB Vermögensberatung AG
Heumarkt 1
50667 Köln
www.ovb.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Direktversicherung-als-lukrative-Altersversorgung-ps_4845.html