Dokumentationspflichten der Vermittlerrichtlinie gelten auch für Firmenkunden
Die EU-Vermittlerrichtlinie, die morgen in Kraft tritt,
stellt an die Finanzberater und Makler erhebliche Anforderungen in Hinblick auf
die Informations-, Beratungs- sowie Dokumentationspflichten. Eine aktuelle Studie
des Marktforschungsinstituts Psychonomics stellt fest, dass viele Makler
verunsichert sind. Was vielfach in den Hintergrund rückt: Auch im Bereich der
betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind diese Pflichten des Vermittlergesetzes
einzuhalten.
Michael Böck, Vertriebsvorstand der HDI-Gerling Pensionsmanagement AG betont:
"Gerade im Geschäftsfeld der bAV sollte eine umfassende Beratung mit einer
anschließenden Dokumentation bereits in der Vergangenheit selbstverständlich
gewesen sein. Hierzu bedarf es einer systematischen Vorgehensweise." Da
häufig solch ein Verfahren fehle, bestünde die Gefahr, dass viele Makler der
komplexen bAV-Beratung den Rücken kehren. "Makler, die noch nicht auf das
Vermittlergesetz vorbereitet oder verunsichert sind, sollten sich einen
kompetenten Partner zur Seite stellen", rät Böck.
Aufgrund der langjährigen Vertriebserfahrung bei der Firmenberatung verfügt HDI-Gerling
Pensionsmanagement über geprüfte und bewährte Modelle, beispielsweise die Bedarfs-
und Risikoanalyse. Hierbei nimmt der bAV-Berater schon im Erstgespräch mit dem
Unternehmer alle relevanten Unternehmensdaten auf und erstellt im Anschluss
eine umfassende Analyse mit konkreten Handlungsempfehlungen. Böck: "Mit
dieser Systematik nehmen wir sogar mehr Daten auf als die Vermittlerrichtlinie
vorgibt, so dass das Inkrafttreten der Gesetzesnorm für uns keine wesentliche
Änderung mit sich bringt. Im Gegenteil, wir verstehen die Richtlinie als
Chance."
Der Vertriebsvorstand macht die Berater auf ein weiteres Thema im Fall der arbeitnehmerfinanzierten
bAV aufmerksam. "Wir empfehlen dringend, nicht nur die Beratung des
Arbeitgebers, sondern auch des Arbeitnehmers zu protokollieren, auch wenn dies
nicht explizit im Vermittlerrecht vorgeschrieben ist. So kann langfristig
Rechtssicherheit gehalten werden." Das Beratungsunternehmen bietet seinen
Partnern eine umfangreiche Dokumentation zur Mitarbeiterberatung an. Damit alle
Seiten abgesichert sind, erhält auch der Unternehmer die Protokolle in einer
Übersicht für seine Unterlagen.
Frau Melanie Schulte
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