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14.11.2011 - dvb-Presseservice

Dubai 1000 Hotel-Fonds: Schadensersatz für Investoren

Gründungsgesellschafter zu Schadenersatz verklagt. Chancen gestiegen, dass knapp 1000 Investoren zumindest einen Teil ihres Geldes zurückerhalten.

Nach den jüngsten Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm unter den Aktenzeichen I-8 U 51/11; I-8 U 55/11; I-8 U 71/11 und I-8 U 72/11 haben nunmehr knapp 1000 Investoren in den „Dubai 1000 Hotel-Fonds“ berechtigte Aussichten, zumindest einen Teil ihrer Vermögensverluste erstattet zu bekommen. Nach den Urteilen des OLG Hamm müssen die Gründungsgesellschafter des Geschlossenen Immobilienfonds für die Vermögensschäden der beiden Kläger haften. Konkret ging es um Beteiligungen in Höhe von 10.500 Euro und 25.000 Euro. Die positiven Entscheidungen erstritten hat die auf Investorenschutz spezialisierte KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht.

Das Oberlandesgericht Hamm beschäftigte sich zunächst mit zwei von rund 50 Schadenersatzklagen von Investoren in den „Dubai 1000 Hotel-Fonds. Alles in allem „geht es hier um einen Betrag von weit mehr als eine Million Euro“, erläutert Rechtsanwalt Lutz Tiedemann von der KWAG. Und fügt hinzu: „Nach diesen positiven Entscheidungen haben nun alle Anleger die Möglichkeit, ihr Geld vollständig oder wenigstens zum Teil zurückzuholen.“ In den Fonds hatten seit dem Jahr 2005 nahezu 1000 Anleger rund 25 Millionen Euro investiert.

Zur Erinnerung: Zweck des Geschlossenen Immobilienfonds „Dubai 1000 Hotel-Fondsgesellschaft“ waren der Erwerb eines Grundstücks in Dubai, die Errichtung eines 1000-Betten-Hotels sowie dessen Vermietung. Doch „das eingeworbene Kapital wurde letztlich in der Wüste vergraben“, sagt Rechtsanwalt Lutz Tiedemann. Denn die Bauarbeiten endeten bereits nach Ausschachtung einer Grube und der Erstellung einer Fundamentplatte. Das Beteiligungsprojekt, bei dem Investoren überdurchschnittliche Renditen versprochen wurden, „scheiterte grandios. Die Investoren haben ihren Einsatz verloren, von den versprochenen Gewinnen ganz zu schweigen“, sagt Anwalt Tiedemann.

Ausschlaggebend für die positive Entscheidung des OLG Hamm war, dass die Gründungsgesellschafter des Fonds nachweislich sachlich nicht richtig und nicht vollständig über die mit der Investition verbundenen Risiken aufgeklärt hatten. „Dies konnten wir im Verfahren anhand der falschen und unvollständigen Verkaufsprospekte nachweisen“, erläutert Anwalt Tiedemann. Besonders pikant war überdies die Position der Mittelverwendungskontrolleurin – einer Rechtsanwältin, die mittlerweile mit dem Fondsinitiator und Fondsgeschäftsführer Georg Recker verheiratet ist und mit ihm gemeinsame Kinder hat. Bereits damals, so das OLG Hamm, seien beide miteinander liiert gewesen. Folge: „Investoren wurde so eine vermeintliche Sicherheit vorgegaukelt, die es tatsächlich aufgrund der persönlichen Bindung zwischen der Treuhänderin und dem Fondsinitiator nie gegeben hat“, erläutert Tiedemann.

Fondsinitiator Georg Recker wird seit rund drei Jahren per internationalem Haftbefehl gesucht. Er soll sich in Dubai aufhalten. Das Rechtshilfeersuchen der deutschen Behörde hatte bisher keinen erkennbaren Erfolg. Grund ist vor allem, dass zwischen dem Emirat und der Bundesrepublik Deutschland kein Auslieferungsabkommen existiert.

Für Rechtsanwalt Lutz Tiedemann „haben unsere Mandanten die größte Hürde genommen.“ Die beiden Kläger hätten nun die berechtigte Aussicht, sich ihr Geld bei den Gründungsgesellschaftern der Fondsbeteiligung zurückzuholen. Vergleichbares gilt bei den weiteren knapp 50 weiteren anhängigen Fällen.



Herr Hajo Simons
Tel.: 0221 348 038 – 12
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KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
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