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07.07.2010 - dvb-Presseservice

Dubai-Fonds von ACI - Haftungsrisiko für Vermittler !

Erneut steht den Anlegern und damit auch den Vermittlern geschlossener Fonds möglicherweise ein Großschaden ins Haus.

Am 22.06.2010 fanden in den Geschäftsräumen von ACI (Alternative Capital Invest) in Gütersloh und in Privaträumen staatsanwaltliche Durchsuchungen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges statt.

Ihren ersten Dubai-Fonds legte ACI bereits 2004 auf und war damit Vorreiter auf diesem Markt. Inzwischen hat die Gesellschaft insgesamt sieben Fonds auf dem Markt platziert. Die Fonds II. bis V. sollten bereits Ende 2008 aufgelöst und ihre Immobilienprojekte verkauft werden. Der Kaufpreis sollte Ende des ersten Quartals 2009 gezahlt werden und daraus sodann die Schlusszahlungen an die Gesellschafter erfolgen – was nicht geschah. Es gibt inzwischen Probleme bei allen ACI-Dubai-Fonds, in die mehr als 6.000 Anleger ca. 210 Mio. Euro investiert haben sollen.

Selbsternannte "Anlegerschutzanwälte" rührten bereits die Werbetrommel mit Aussagen, dass es sich bei ACI um ein Schneeballsystem mit undurchsichtigem Geschäftsgebaren handeln würde.

Die Prüfung von Schadenersatzansprüche gegen Prominente wie Michael Schumacher, Niki Lauda und Boris Becker, welche als Werbeträger für die ACI Dubai-Fonds eingesetzt wurden, wurde werbewirksam propagiert. Das dies Erfolg bringen wird, ist jedoch absolut unwahrscheinlich.

Wie so häufig, wird sicher auch in diesem Fall letztlich der Weg des geringsten Widerstandes genommen und die Vermittler der ACI Dubai-Fonds müssen damit rechnen, mit vermeintlichen Schadenersatzforderungen konfrontiert zu werden.

Rechtsanwalt Norman Wirth meint hierzu: „Vermittler sollten sich von solchen Drohgebärden nicht beeindrucken lassen. Aus unserer Erfahrung in solchen Fällen wissen wir, dass bei entsprechend fachkundiger Prozessführung durch einen versierten Rechtsanwalt oft sehr gute Erfolgsaussichten für den Vermittler bestehen.“ Insbesondere obliegt dem Anleger die volle Beweislast für eine nicht hinreichende Risikoaufklärung sowie eine unterlassene oder nicht rechtzeitige Prospektübergabe der ACI Dubai-Fonds. Die Frage der Offenlegung der Provision durch unabhängige Finanzdienstleister ist bekanntlich durch den Bundesgerichtshof auch bereits – zugunsten der unabhängigen Vermittler – geklärt worden.

Vermittler, welche sich direkt mit Ansprüchen ihrer Kunden konfrontiert sehen, sollten unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Für eventuelle strafbare Handlungen von Verantwortlichen haften sie als Vermittler grundsätzlich nicht. Eine Haftung käme lediglich in Frage, wenn sie gegen bestimmte Aufklärungs- oder Plausibilitätsprüfungspflichten gegenüber dem Kunden verstoßen hätten. Ob dies der Fall ist, kann nicht allgemein, sondern nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.

Rechtsanwalt Wirth rät ACI-Vermittlern für ihren Kontakt mit den Kunden folgendes zu beachten: „Weder sollten Sie rechtsberatend tätig werden noch eine persönliche Stellungnahme zur der derzeitigen oder zukünftig möglichen Situation Ihren Kunden gegenüber abgeben. In jedem Fall sollten Sie bemüht sein, weiterhin das bisherige Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden bestehen zu lassen. Für Fragen Ihrer Kunden sollten Sie erreichbar sein und diese, soweit möglich, sachlich beantworten. Mehr aber auch nicht! Und unbedingt Vorsicht vor gemeinsamen Aktions- oder Interessengemeinschaften von Anlegern und Vermittlern. Der Interessenskonflikt ist vorprogrammiert!“

Da das Kapitalanlagerecht eine komplexe Spezialmaterie darstellt, sollten betroffene Vermittler unbedingt eine auf dieses Rechtsgebiet spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Anspruchsabwehr betrauen.

Die Anwälte von Wirth-Rechtsanwälte stehen Vermittlern, die von Anlegern in die Dubai-Fonds von ACI in Anspruch genommen werden, engagiert mit ihrer Erfahrung und ihrem know how zur Verfügung.



Tel.: 030 - 319 805 44 0
Fax: 030 - 319 805 44 1

Wirth - Rechtsanwälte
Carmerstr. 8
10623 Berlin
Deutschland
http://www.wirth-rechtsanwaelte.com

Über „Wirth - Rechtsanwälte“:

Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei "Wirth-Rechtsanwälte". Die in dieser Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Vermittler- sowie das Versicherungs- und Kapitalanlagerecht spezialisiert.