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19.04.2011 - dvb-Presseservice

Durchblick bei Riester-Zulagen

Der Bund fordert derzeit 490 Millionen Euro Riester-Förderung von Sparern zurück. Worum es dabei geht, wann ein Widerspruch lohnt und wie sich Riester-Sparer gegen Spar- und Antragsfehler schützen können.

Die jüngste Rückforderung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) von Riester- Zulagen in Millionenhöhe hat zu Verwirrung und Unmut bei Riester-Sparern geführt. Die Ursachen für diese zahlreichen Rückbuchungen der ZfA sind vielfältig, einige sind auf den Abgleich der elektronischen gespeicherten Daten zwischen den verschiedenen Ämtern zurückzuführen, andere wiederum liegen in der Komplexität der Zulagenberechtigung. Die wichtigsten Gründe im Überblick:

Uneinheitliche Daten: Die Zulagenstelle gleicht die Antragsdaten mit denen anderer Ämter wie der Rentenversicherung und des Finanzamts ab. Wenn sich dabei Daten widersprechen, kann die Zulagenberechtigung unter Umständen nicht bestätigt werden. Dies kann zum Beispiel schon passieren, wenn Namen einmal als Doppelname und einmal ohne den Zweitnamen registriert sind. Auch uneinheitliche Bindestriche oder Namenswechsel nach Hochzeiten können zu einer falschen Zuordnung führen.

Umzüge: Eltern, die den Wohnsitz wechseln und dadurch einer neuen Kindergeldstelle oder einem neuen Finanzamt zugewiesen werden, laufen Gefahr, dass sie selbst oder ihre Kinder beim Datenabgleich nicht gefunden werden.

Nicht berücksichtigte Statuswechsel: Ergeben sich im Leben eines Riester-Sparers oder seiner Familie Änderungen, so wirken sie sich vielfach auch auf die Riester-Förderung aus. Ein Beispiel: Ein Ehepartner ist mit seinem Vertrag nur über den Partner „mittelbar zulageberechtigt“, weil er selbst kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat. Geht dieser Ehepartner nach der Geburt eines Kindes in Elternzeit, erwirbt er für diese Zeit automatisch das Recht auf Rentenansprüche in der Deutschen Rentenversicherung. Die Folge: Er wird als „unmittelbar zulagenberechtigt“ eingestuft und muss nun einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro pro Jahr leisten.

Ein weiteres Bespiel: Wenn Eltern kein Kindergeld mehr erhalten, erlischt damit auch ihr Anspruch auf eine Kinderzulage im Riester-Vertrag. Eine solche Änderung muss dem Anbieter mitgeteilt und der Dauerzulagenantrag schriftlich widerrufen werden. Der Wegfall der Förderfähigkeit hat außerdem zur Folge, dass die Beitragsprämie für den Erhalt der vollen Grundzulage erhöht werden muss.

Unvollständige Unterlagen oder Unterschriften: Für eine Gewährung von Kinderzulagen ist in vielen Fällen eine Unterschrift des Ehepartners notwendig. Diese wird oft vergessen. Beamte müssen darüber hinaus eine „Einverständniserklärung zur Datenübermittlung“ erteilen.

Schädliche Verwendung: Die Riester-Rente ist als zusätzliches Altersvorsorgeprodukt neben der gesetzlichen Rente nur dann förderungswürdig, wenn das angesparte Kapital auch dem Zweck der Altersvorsorge dient. Wer hingegen seinen Vertrag vorzeitig auflöst, um beispielsweise Konsumartikel davon zu kaufen, muss alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

„Das zeigt erneut, dass auch die Riester-Rente kein Produkt ist, das nach Abschluss einfach in der Schublade liegen gelassen werden kann und dass gute Beratung das A und O ist“, stellt dazu Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge bei MLP, fest. Um sowohl die Riester- Förderung voll auszuschöpfen, als auch Fehler zu vermeiden, hat die Vorsorgeexpertin sieben Tipps für Riester-Sparer parat:

1. „Halten Sie Ihre Daten stets aktuell!“ Die Daten, die Berater, Riester-Anbieter und Zulagenstelle verarbeiten, können immer nur so gut sein, wie die Angaben, die Sie liefern. Daher ist es sinnvoll, alle Beteiligten stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. Ändern sich beruflicher Status, Familienstand oder Adresse, sollte der Produktanbieter zügig informiert werden.

2. „Prüfen Sie alle Schreiben Ihres Produktanbieters und des Finanzamts regelmäßig auf Richtigkeit!“ Entpuppen sich Daten oder Formulierungen als unverständlich oder unklar, scheuen Sie sich nicht nachzuhaken. Erst wenn alles stimmt, gehören die Unterlagen abgeheftet.

3. „Stellen Sie am besten einen Dauerzulagenantrag!“ Denn nur dann haben die Riester-Anbieter die Vollmacht, die Zulagen jährlich für Sie zu beantragen, Sie in der Folge einmal pro Jahr anzuschreiben und um Überprüfung Ihrer Daten zu bitten. Diese standardisierten Schreiben erreichen Riester-Sparer meist zum Jahreswechsel und gehören nicht in den Papierkorb, sondern sorgfältig geprüft.

4. „Checken Sie einmal jährlich mit Ihrem Berater Ihren Riester-Vertrag!“ Stimmt die Beitragshöhe für die optimale Förderung, sind alle Daten korrekt? Gab es Veränderungen in Ihrem Leben?

5. „Geben Sie Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer in allen Formularen an.“ Dadurch können die Vorgänge zweifelsfrei zugeordnet werden. Das hilft gegen mögliche Fehler bei Adressen und Namen.

6. „Achten Sie auf eine einheitliche Schreibweise!“ Je weniger Varianten Ihres Namens und der Ihrer Kinder in verschiedenen Ämtern „kursieren“, desto weniger Ungereimtheiten entstehen.

7. „Berücksichtigen Sie Gehaltsänderungen!“ Oft vergessen Riester-Sparer in Folge von Jobwechseln und Gehaltsänderungen ihre Beiträge entsprechend anzupassen. Hier gilt: Nur wenn pro Jahr die Sparrate von vier Prozent des Vorjahresbruttos erreicht wird, ist die volle staatliche Förderung berechtigt.

Was können betroffene Riester-Sparer rückwirkend noch retten?

Riester-Sparer, bei denen eine Rückbuchung der Zulagen erfolgt ist, können bei formellen Fehlern oder fehlenden Angaben im Antrag, Unklarheiten bei Doppelnamen oder Wohnortsänderungen Widerspruch einlegen und die Zulagen erneut anfordern. Das sollte innerhalb eines Jahres nach Eingang der Information passieren. Auch eine fehlende Unterschrift des Ehepartners kann in diesem Zeitraum nachgereicht werden. Wichtig: Bei einer Kinderzulage ist oft die Unterschrift beider Elternteile nötig.



Frau Patrizia Ribaudo
Tel.: 06222/308-3122
Fax: 06222/308-1131
E-Mail: patrizia.ribaudo@mlp.de

MLP AG
Alte Heerstr. 40
69168 Wiesloch
http://www.mlp.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Durchblick-bei-Riester-Zulagen-ps_21781.html