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15.02.2006 - dvb-Presseservice

EG-Richtlinie ohne Qualifikation?

Die Vermittlerrichtlinie könnte komplett ohne Sachkundeprüfung kommen. Auch DIHK will keine IHK-Pflichtprüfungen.

Die norddeutsche TUTOR Unternehmensberatung hatte es schon seit Längerem prognostiziert und jetzt könnte es in den nächsten Monaten Wirklichkeit werden: Die Pflicht zum Nachweis einer Sachkundeprüfung wird aus der künftigen Gewerbeerlaubnis für Versicherungsmittler, dem § 34d GewO, ersatzlos gestrichen.

Die Indizien dafür reihen sich geradezu nahtlos aneinander. Entgegen landläufiger Vermutungen fordert die Richtlinie 2002/92/EG zur Versicherungsvermittlung keinerlei explizite Sachkundeprüfung. Vielmehr spricht sie sich lediglich für einen „Nachweis der fachlichen Kenntnisse“ aus. Das könnte allerdings auch mit einer mehrjährigen Berufspraxis erfüllt werden.

Bereits im April 2004 hatte sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK dafür ausgesprochen, die Vermittlerrichtlinie grundsätzlich ohne Sachkundeprüfung umzusetzen. Das dürfte insbesondere solchen Bildungsanbietern nicht behagen, die ihren Kunden die Mär von einem angeblich besonders sicheren IHK-Abschluss in Sachen Vermittlerrichtlinie vorgegaukelt hatten und ihnen damit zugleich eine höchst vertriebsunfreundliche Prüfungsorganisation bei ständig veralteten Rahmenstoffplänen empfohlen hatten.

Auch die neue Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel hatte bereits verkündet, dass sie EG-Richtlinien künftig nicht mehr über Gebühr in nationales Recht umsetzen will. Danach hat sich wohl auch die deutsche Regierung schon seit Monaten von einer Vermittlerzulassung mit Fachprüfung verabschiedet. Der Umstand, dass die Richtlinie eigentlich Verbraucherschutz-Interessen sichern sollte, dürfte in Regierungskreisen somit kaum noch eine Rolle spielen.

Ende Januar hat sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV den Empfehlungen des DIHK angeschlossen und zudem eine Registerführung bei den regionalen IHKn angeregt. Offensichtlich rückt die Versicherungswirtschaft damit von Ihrem ursprünglichen Ziel ab, mit eigenen Prüfungseinrichtungen und Registern die alleinige Kontrolle über die Vermittlerszene zu erhalten.

Ohne gesetzliche Sachkundeprüfung wird auch eine Prüfung zum Versicherungsfachmann IHK sinnlos. Diese sollte inhaltlich auf dem versicherungsinternen Fachmann-Kursus aufbauen und wurde bereits von verschiedenen Bildungsträgern als der neue Branchenstandard umjubelt.

„Wir weisen bereits seit Jahren darauf hin, dass es wenig Sinn macht, nur deshalb auf vertriebsschädliche IHK-Abschlüsse zu setzen, nur um noch gar nicht existierende Gesetze zu erfüllen",“ stellt TUTOR-Chef Peter L. Pedersen fest, „Eine gute Berufsausbildung dient in erster Linie dem eigenen Geschäft und dem Kundennutzen. Und nur dafür buchen Profis eine Ausbildung.“

Nach wie vor relevant bei der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie werden die Kriterien zur Berufshaftpflicht sowie zur Führung eines Gesprächsprotokolls sein. Allerdings dürfte damit auch die häufig diskutierte Bestandsgarantie für bereits tätige Vermittler entfallen, so dass jeder Gewerbetreibende unmittelbar nach Inkrafttreten eines § 34d GewO eine komplett neue Gewerbeerlaubnis beantragen und sich von Beginn an nach den neuen Vorgaben richten muss. Versicherungsgesellschaften und Pools dürfen dann ohnehin nur noch mit lizenzierten "34d-Vermittlern" zusammen arbeiten.

Wie bereits vom 34c-Schein bekannt dürfte auch die Versicherungserlaubnis kostenpflichtig werden. Dabei ersetzt ein 34c- nicht den 34d-Schein. Hinzu kommen höhere Kosten für Verwaltung, Berufshaftpflicht und Wirtschaftsprüferatteste, die sich pro Jahr auf 3 – 5.000 Euro summieren können. Damit werden vom selbständigen Versicherungsvermittler deutlich bessere kaufmännische Kenntnisse als bisher verlangt, um derartige Mehrbelastungen überhaupt kalkulieren zu können. Wer dann nicht über die betriebswirtschaftlich notwendigen Kenntnisse verfügt, wird keine Überlebenschance haben.

„Einsteigerkurse wie Versicherungsfachmann BWV oder IHK-Fachberater sind lediglich auf Privatkundenverkauf jedoch nicht auf die Führung eines selbständigen Gewerbes ausgelegt," stellt Pedersen fest. Mit dem Doppelt-und-Dreifach-Diplom bietet die TUTOR hingegen einen Profi-Lehrgang an, der auf die künftigen Aufgaben des Finanzberaters ausgelegt ist und zugleich alle Vorteile eines öffentlich-rechtlichen Images mit der Flexibilität und Praxisnähe privater Lehrgänge verbindet. TUTOR-Chef Pedersen wird sich ab dem 20. Februar in zwanzig deutschen Städten u.a. zum Thema Vermittlerrichtlinie den Fragen deutscher Finanzberater stellen.



Mehr zu diesem Thema:
10.03.2005: Aktueller Stand der Vermittlerrichtlinie

Der Link zu diesem Artikel lautet:
http://www.tutor.de/cms/index.php4?i=/ ../presse/2006/p_060215.html

Über dieses Thema wurde u.a. in diesen Medien berichtet:
www.finanzwelt.de
www.fondsprofessionell.de



Anhang:

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Die TUTOR Unternehmensberatung, Neumünster, hat sich seit 1994 auf die Entwicklung von vertriebsfreundlichen Fortbildungskonzepten insbesondere für große und überregionale Vertriebssysteme spezialisiert. Die berufsbegleitenden Konzepte der TUTOR führen bis zum Fachwirt für Finanzberatung (IHK) sowie zum Masterconsultant in Finance. Einer der jüngsten Profilehrgänge ist der "Geprüfter Unternehmensberater bAV (iofc)".

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URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/EG-Richtlinie-ohne-Qualifikation-ps_715.html