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ERGO-Krankenversicherer klagen gegen Gesundheitsreform

Düsseldorf, März 2008. Die ERGO-Krankenversicherer DKV Deutsche Krankenversicherung AG und Victoria Krankenversicherung AG haben heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen Teile der Gesundheitsreform eingereicht.

„Die Politik hat unsere Kritik trotz intensiver Bemühungen nicht angenommen. Jetzt haben die Verfassungsrichter das Wort“, erklärte Günter Dibbern, Vorstandsvorsitzender von DKV und Victoria Kranken. Die Klage, mit der die Versicherer auch dem ausdrücklichen Wunsch zahlreicher Kunden entsprechen, richtet sich gegen das so genannte GKV-Wettbewerbs-stärkungsgesetz. Das Gesetz zwingt die Privaten Krankenversicherer, einen verbandseinheitlichen Basistarif mit Annahmezwang anzubieten. Die Leistungen dieses Tarifs müssen mit denen in der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Die Beiträge sind auf den Höchstbeitrag in der GKV begrenzt und müssen bei Hilfebedürftigkeit unter bestimmten Voraussetzungen nochmals reduziert werden. Im Falle eines Unternehmenswechsels ist die in den Beiträgen bisher nicht einkalkulierte Mitgabe eines Teils der Alterungsrückstellung, des so genannten Übertragungswertes, gesetzlich vorgesehen. Darüber hinaus wird Angestellten der Zugang zur PKV weiter erschwert.

DKV und Victoria Kranken sehen dadurch, ebenso wie viele andere Unternehmen der Branche, ihre grundgesetzlich geschützten Freiheitsrechte und die ihrer Kunden verletzt. Konkret rüge man die Verletzungen der Berufsfreiheit nach Artikel 12 Abs. 1 und der Eigentumsfreiheit nach Artikel 14 Abs. 1 des Grundgesetzes, so Dibbern. „Angesichts der gesellschaftspolitischen Relevanz hoffen wir, dass sich die Richter rasch mit unserer Beschwerde befassen und dann schnell urteilen“, sagte Dibbern.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/ERGO-Krankenversicherer-klagen-gegen-Gesundheitsreform-ps_8576.html