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04.06.2009 - dvb-Presseservice

ERV garantiert sichere Urlaubsplanung in unsicheren Zeiten

Neu: Urlaubs-Zuschuss ermöglicht Reisen trotz betriebsbedingter Kündigung Verlängert: Kurzarbeit als Rücktrittsgrund bis 31.12.2009

Bitter genug, wenn man in diesen Zeiten seinen Arbeitplatz verliert. Dennoch muss nicht gleich auf den gebuchten Urlaub verzichtet werden. Mit dem neuen Urlaubs-Zuschuss der ERV haben Arbeitnehmer bei der Reiserücktritts-Versicherung die Wahl: Verliert der Versicherte durch betriebsbedingte Kündigung unerwartet seinen Arbeitsplatz, kann er wie gehabt die Reise stornieren und bekommt von der ERV die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt. Möchte aber der Kunde seine Reise antreten, erhält er einen Zuschuss zu seinem Urlaub. Dieser Zuschuss entspricht dem Restreisepreis der Reise bis maximal zur Höhe der Stornokosten, die zu diesem Zeitpunkt bei einer Stornierung der Reise angefallen wären. Der Restreisepreis entspricht dem Gesamtreisepreis abzüglich der geschuldeten oder bereits geleisteten Anzahlungen.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Eine Reise kostet 1.000 Euro, die Anzahlung von 300 Euro wurde bereits geleistet, der Restreisepreis beträgt 700 Euro. Kurz vor Reiseantritt verliert der Versicherte aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung seinen Arbeitsplatz, die Stornokosten würden zu diesem Zeitpunkt 800 Euro betragen. Entscheidet sich der Versicherte, die Reise anzutreten anstatt zu stornieren, übernimmt die ERV die verbliebenen 700 Euro Reisekosten als Urlaubs-Zuschuss. Die Reise kostet den Versicherten so nur noch 300 Euro und er kann trotz Arbeitsplatzverlust seinen Urlaub antreten – zu einem für ihn noch leistbaren Preis.

„Von unseren Partnern im Markt bekommen wir derzeit das Feedback, dass viele Kunden aufgrund der wirtschaftlichen Lage verunsichert sind und nur zögernd ihre Urlaubsplanung angehen. Mit dem Urlaubs-Zuschuss der ERV können sich unsere Kunden auch in unsicheren Zeiten unbeschwert auf ihren Urlaub freuen – und das ohne Prämienzuschlag.“, erläutert Torsten Haase, Vorstand Vertrieb und Marketing der ERV

Der neue Urlaubs-Zuschuss ist Bestandteil der Reiserücktritts-Versicherung der ERV und gilt - ohne Prämienzuschlag - für alle Abschlüsse im Rahmen einer Einzelversicherung oder eines Pakets, die zwischen 1. Juni und 31. Dezember 2009 getätigt werden. Bei Jahres-Versicherungs-Tarifen muss die Reisebuchung in diesem Zeitraum erfolgen.

Kurzarbeit als Reiserücktrittsgrund verlängert

Im März reagierte die ERV auf die aktuelle wirtschaftliche Lage in Deutschland mit der Aufnahme von Kurzarbeit als Rücktrittsgrund in der Reiserücktritts-Versicherung. Diese Maßnahme, die zunächst bis 30. Juni 2009 befristet war, wurde von Partnern und Kunden der ERV so positiv aufgenommen, dass sich der Vorstand entschlossen hat, den Aktions-Zeitraum bis 31. Dezember 2009 zu verlängern.

„Zahlreiche Firmen haben auch für die zweite Jahreshälfte Kurzarbeit angekündigt. Mit der Verlängerung unserer Aktion bieten wir Arbeitnehmern Planungssicherheit für ihren Urlaub“, so Torsten Haase weiter.

Im Rahmen der Bedingungen erstattet die ERV die vertraglich geschuldeten Stornokosten im Falle eines Reiserücktritts, wenn die versicherte Person für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen ist und sich ihr regelmäßiger monatlicher Brutto-Vergütungsanspruch um mindestens 35 Prozent verringert.

Die Reiserücktritts-Versicherung der ERV ist im Reisebüro oder online unter www.reiseversicherung.de bereits ab 7 Euro buchbar.

Bildmaterial finden Sie zum Download unter: www.erv.de/presse



ERV Pressestelle
Tel.: (0 89) 41 66 – 15 10
Fax: (0 89) 41 66 – 25 10
E-Mail: ok@erv.de

Europäische Reiseversicherung AG
Vogelweidestraße 5
81677 München
http://www.erv.de

Die ERV versteht sich über ihre Kompetenz als Reiseversicherer hinaus als innovatives Dienstleistungsunternehmen. Die ERV hat über 100 Jahre Reiseschutz-Geschichte geschrieben und ist Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland. Als einer der führenden Anbieter in Europa ist sie heute in 26 Ländern vertreten. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden.
Die ERV gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.erv.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/ERV-garantiert-sichere-Urlaubsplanung-in-unsicheren-Zeiten-ps_14263.html