EU-Behörde: So ist die Versicherungsvertriebsrichtlinie auszulegen

Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat erste Erläuterungen zur IDD-Richtlinie veröffentlicht. Versicherer, Vertriebe und Vermittler sollen eine Ahnung davon bekommen, an wen sie künftig welche Policen verkaufen dürfen.

FONDS professionell aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen