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23.05.2007 - dvb-Presseservice

EU-Vermittlerrichtlinie und Versicherungsvertragsgesetz (VVG):

Dringender Handlungsbedarf im Belegschaftsgeschäft

  • Viele Vermittler von Belegschaftsversicherungen genügen den neuen gesetzlichen Ansprüchen nicht mehr
  • Geschäftsmodell kann nur über Kooperationen aufrechterhalten werden

Frankfurt  – tritt das Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrechts in Kraft und führt zu einschneidenden Veränderungen in der Versicherungsbranche. Neben den Versicherern sind insbesondere kleinere und mittelgroße Versicherungsmakler sowie firmenverbundene Vermittler mit Belegschaftsgeschäft hiervon betroffen. Sie müssen ihren Kunden künftig einen umfassenden Marktvergleich bieten und jedes Beratungsgespräch dokumentieren. Mit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) – voraussichtlich zum 1. Januar 2008 – unterliegen alle Vermittler zusätzlich beim ersten Kundenkontakt einer Selbstauskunftspflicht und müssen die Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss über alle relevanten Versicherungsbedingungen informieren. All das erfordert einen Aufwand, der von vielen Versicherungsvermittlern nicht mehr bewältigt werden kann. Für solche Fälle bietet Marsh Affinity neue Kooperationsmöglichkeiten.

Vor allem die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten führen zu einem enormen Mehraufwand für Versicherungsvermittler. Sie erfordern zum Beispiel das objektive Prüfen einer „hinreichenden Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungen“ – was faktisch auf einen echten Marktüberblick in jeder angebotenen Sparte hinausläuft. „Schon diese Bestimmung können viele firmenverbundene Versicherungsvermittler in ihrem Belegschaftsgeschäft nicht mehr alleine leisten“, sagt Oliver Dobner, Geschäftsführer der Marsh GmbH und Leiter des Unternehmensbereichs Affinity. „Bisher reichte es meist, die zwei führenden Anbieter von Industrieversicherungen miteinander zu vergleichen – die günstigen Konditionen im Belegschaftsgeschäft sorgten automatisch dafür, dass das Angebot für den Mitarbeiter attraktiv war.“

Jede Empfehlung muss künftig begründet werden können

Künftig wird ein solch einfaches Vorgehen nicht mehr möglich sein. Alle Versicherungsvermittler – sowohl unabhängige als auch firmenverbundene – müssen ihre Kunden individuell beraten und diese Beratung dokumentieren. Im Ernstfall müssen sie ihre Versicherungsempfehlung auch vor Gericht mit Marktzahlen und Argumenten rechtfertigen und eine umfassende Beratung des Kunden in jedem Einzelfall nachweisen können. Ausnahmen von diesem Prinzip gibt es nur sehr wenige. Bei Unternehmen mit firmenverbundenen Versicherungsvermittler, die das Belegschaftsgeschäft unter Missachtung der neuen Regelungen weiterführen, kann es dann sogar zur Haftung der Geschäftsführer und Finanzvorstände kommen.

Die Einhaltung der neuen Beratungs- und Dokumentationspflichten kann nur mit einem hohen Aufwand garantiert werden. „Wir bei Marsh haben für die neuen Anforderungen eine Software-Lösung entwickelt – die Marsh Belegschaftsplattform“, berichtet Dobner. „Sie führt den Makler durch das Beratungsgespräch und sorgt dafür, dass kein relevanter Aspekt unberücksichtigt bleibt und optimale Klauseln für den jeweiligen Fall gewählt werden. Anschließend wird eine Versicherungsempfehlung aufgrund der laufenden Marktbeobachtungen des Marsh-Teams ausgegeben, und es wird ein Beratungsprotokoll erstellt.“ Mit der Beratungsplattform können auch die individuellen Versicherungsbedingungen zusammengestellt werden, die dem Kunden gemäß des VVG vor Vertragsschluss ausgehändigt werden müssen.

Marsh Affinity bietet diese Leistungen auch als „White Label“-Angebot für Versicherungsvermittler an, sodass diese nach außen wie bisher unter eigenem Namen und mit eigenen Mitarbeitern auftreten können. „Vorhandene Versicherungsbestände können wir übernehmen und dadurch auch die neuen Anforderungen an das laufende Geschäft lückenlos erfüllen“, sagt Dobner. Auch die Kosten halten sich in engen Grenzen: Der Affinity-Service von Marsh finanziert sich vornehmlich über Administrationsgebühren der Versicherer und nur zu einem geringen Prozentsatz über Provisionen.



Frau Katja Kamphans
Tel.: 069/6676-624
Fax: 069/6676-625
E-Mail: Katja.Kamphans@marsh.com

Marsh GmbH
Herriotstr. 3
60528 Frankfurt