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11.04.2008 - dvb-Presseservice

Echter Wettbewerb im Krankenhaus braucht ein liberalisiertes Vertragsrecht und die Finanzierung aus einer Hand

Glaubt man dem Wehklagen von Krankenhauslobbyisten, dann müssten die deutschen Krankenhäuser selbst Patienten sein und auf der Intensivstation liegen. Diagnose: chronischer Investitionsstau. Seit Jahren öffnet sich die Schere zwischen abnehmenden Investitionsfördermitteln seitens der Bundesländer und steigenden Aufwendungen der Krankenkassen zur Finanzierung der Betriebskosten. Während die Kosten für die Krankenhausbehandlung der GKV innerhalb der letzten zehn Jahre um 20 Prozent auf 50,8 Milliarden Euro gestiegen sind, haben die Bundesländer ihre Fördermittel im gleichen Zeitraum von 3,8 Milliarden Euro auf 2,7 Milliarden Euro zurückgefahren.

Angesichts dieser Zahlen ist eine echte Finanzreform unausweichlich. „Wer in der Krankenversicherung mehr Wettbewerb will, darf am ausgabenstärksten Budgetposten nicht vorbeigehen. Qualitäts- und Preiswettbewerb gehören zusammen. Nur eins von beiden zu fordern, ist schlichte Rosinenpickerei. Eine Neuordnung der Krankenhausfinanzierung muss künftig so gestaltet werden, dass Wettbewerb das entscheidende Mittel ist – wohlgemerkt sowohl zwischen den Krankenhäusern als auch zwischen den Krankenkassen. Für einen echten Wettbewerb brauchen wir eine konsequente Liberalisierung und Individualisierung des Vertragsrechts“, so Wolfgang Schmeinck, Vorstand des BKK Bundesverbandes. Als einzige Krankenkassenart spricht sich das BKK System für die Monistik als Finanzierungsform aus. Investitions- und Betriebskosten würden dann aus einer Hand durch die Krankenkassen finanziert werden. Bisher legen die Bundesländer über eine staatliche Fördermittelvorgabe die Höhe und Art der Investitionen fest. Schmeinck: „Außer Frage steht jedoch, dass Krankenhäuser selbst über ihre Investitionen entscheiden sollten, denn sie müssen diese letztlich auch verantworten.“

Aus Sicht der Betriebskrankenkassen sind für eine leistungsstarke, moderne Krankenhausversorgung Bedarfsorientierung, Qualität und Effizienz entscheidend. Selbstverständlich sollten dann das Wettbewerbs- und das Ausschreibungsrecht gelten.

Länder bleiben mit im Boot durch Rahmenvorgaben

Im Reformmodell des BKK Systems werden die Bundesländer nach wie vor ihrer verfassungsrechtlich unabdingbaren Sicherstellungsfunktion nachkommen. Sie sollen u. a. einen leistungsorientierten Rahmen zur Absicherung der stationären Versorgung aufstellen und kontrollieren. In die-sem Rahmen wird festgelegt, welche Krankenhausleistungen in welcher geographischen Dichte unter Einbeziehung der Erreichbarkeit durch die Krankenkassen vertraglich zu vereinbaren sind. An die Stelle von tradierten Detailplanungen der Länder (Standorte, Fachabteilungen, Schwer-punkte und Bettenanzahl) treten dann leistungsorientierte Vorgaben. So wird eine rein sachorientierte Entscheidung gesichert.

Eine ausführliche Darstellung über „Das Modell des BKK Systems zum ordnungspolitischen Rahmen ab 2009 im Krankenhausbereich“ finden Sie unter http://www.bkk.de/bkk/powerslave,id,1266,nodeid,.html auf der Homepage des BKK Bundesverbandes im Internet.

Weitere Fakten und Daten zum Thema Krankenhaus erhalten Sie im aktuellen Faktenspiegel, den Sie unter www.bkk.de/faktenspiegel im Internet finden.



Frau Ann Hörath
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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