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24.07.2006 - dvb-Presseservice

Eckpunkte der Regierungskoalition zu Gesundheitsreform zerstö-ren bewährte Struktur der gemeinsamen Selbst-verwaltung

Die mit den Eckpunkten der Regierungskoalition zu einer Gesundheitsreform 2006 bezweckte Abkoppelung der Selbstverwaltungen von der Mitgliedschaft im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zerstört dessen bewährte Struktur als eine Einrichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung. Das teilte das wichtigste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung für die Gesetz-liche Krankenversicherung (GKV) am Rande seiner Sitzung heute in Siegburg mit. Die im G-BA vertretenen Selbstverwaltungsorganisationen forderten die Bundes-regierung auf, ihre politischen Eckpunkte der Gesundheitsreform, soweit sie auf die Zerstörung bewährter Strukturen der Selbstverwaltungen auf Bundesebene gerichtet sind, zu ändern.

„Insbesondere durch die Berufung hauptamtlicher Mitglieder und die Überwa-chung ihrer Arbeit durch das zuständige Ministerium wird der G-BA faktisch zu einer Bundesbehörde und zum verlängerten Arm des Staates. Die mit der Errich-tung des G-BA als Einrichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung bezweckte und erreichte Sachnähe der Entscheidungsprozesse geht damit verloren. Eine Ver-staatlichung verbessert in diesem Bereich gar nichts, sondern erschwert nur den bislang bewährten Interessensausgleich“, sagte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess.

Die Ablösung der bisherigen Mitgliedschaft von Vertretern der Selbstverwaltun-gen der Krankenkassenverbände, Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser durch Mitglieder, die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) berufen werden und ihr Mandat im Hauptamt auszuüben, fördere nicht die Effizienz der Arbeit des G-BA, sondern gefährde sie.

Der Gesetzgeber sollte sich nach Ansicht des G-BA auf die gestalterische Kraft der Selbstverwaltung als Grundlage einer Gesundheitsreform besinnen. „Auch die gemeinsame Selbstverwaltung sieht Optimierungsbedarf bei der Beschleunigung ihrer Verfahren, wird aber hierfür eigene Konzepte vorlegen, um auch künftig sachgerechte und sozial ausgewogene Entscheidungen treffen zu können“, sagte Hess. Er plädierte für eine stärker sektorübergreifende Arbeitsweise des G-BA.

Unter Lösung der bestehenden Finanzierungsprobleme sollte der Gesetzgeber dem G-BA die gesetzlichen Rahmenbedingungen geben, die unter Wahrung eines flächendeckend sicherzustellenden Versorgungsanspruches auf das medizinisch Notwendige, einen wettbewerblichen Gestaltungsspielraum für Wahlmöglichkei-ten der Versicherten und darauf basierende alternative Versorgungsangebote eröffnen.

Nach dem Prinzip des Interessensausgleichs sind bisher alle vom Gesetzgeber dem G-BA erteilten Handlungsaufträge innerhalb der dafür gesetzten Fristen er-füllt worden. Dabei gewährleistet die Mitwirkung der für die Selbstverwaltung der Trägerorganisationen Verantwortlichen als Mitglieder im G-BA die Akzeptanz und zeitnahe Umsetzung auch unbequemer Entscheidungen durch die jeweiligen Selbstverwaltungen.



Pressestelle
Frau Kristine Reis-Steinert
Tel.: 02241-9388-30
Fax: 02241-9388-35
E-Mail: Steinert@g-ba.de

Gemeinsamer Bundesausschuss
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Deutschland
www.g-ba.de

Hintergrund „Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)“:


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Kran-kenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtli-nien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizini-schen Versorgung von der GKV erstattet werden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V).


Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutsch-land gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter un-tergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend.


Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den aktuellen Stand der me-dizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeuti-schen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen. Zudem hat der G-BA weitere wichtige Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssiche-rung in der ambulanten und stationären Versorgung.


Weitere Informationen finden Sie unter http://www.g-ba.de