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30.09.2010 - dvb-Presseservice

EdW kann Kredit des Bundes nicht zurückzahlen

- Mittel aus Sonderzahlungen an Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) reichen nicht zur Tilgung des zum 30. September fälligen Darlehens von 20 Millionen Euro aus - Bund muss Rückzahlungsfrist des Kredites verlängern, um Zahlungsfähigkeit der EdW zu sichern - Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. sieht Tragfähigkeit der EdW in Frage gestellt

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) sieht sich in seiner Position bestärkt, dass das derzeitige Konstrukt der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) dauerhaft nicht tragfähig ist. Es müsse grundlegend restrukturiert werden. Die Verlängerung des Darlehens durch den Bund verschiebe die Probleme, die die EdW durch den Schadenfall Phoenix Kapitaldienst bekommen habe, ins Jahr 2011. Es bestehe ein dringender politischer Handlungsbedarf, die strukturellen Mängel der EdW, auch im Interesse der Anleger, zu beseitigen. „Aus unserer Sicht sind die von unseren Mitgliedern erhobenen rechtlichen Einwände gegen die Sonderzahlungen der EdW überzeugend. Die Zahlung wird zu Recht verweigert“, sagt Dr. Nero Knapp, Verbandsjustiziar des VuV.

Die Beitragserhebung sei dadurch gekennzeichnet, dass sich die besser informierten Institute durch eine Lücke im Beitragsrecht und durch geschickte Bilanztechniken einer Inanspruchnahme weitgehend entziehen könnten. „Die Zeche sollen nun die weniger bilanztaktisch agierenden Mitglieder zahlen. Dies ist nicht nur ungerecht, sondern widerspricht auch dem Ziel einer nachhaltigen und tragfähigen Entschädigungseinrichtung“, so Knapp weiter.

Nach Ansicht des Juristen müsse das zuständige Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Rückzahlungsfrist der ersten Kredittranche in Höhe von 20 Millionen Euro über die Frist zum 30. September 2010 hinaus verlängern, um die Zahlungsfähigkeit der EdW sicherzustellen. Das BMF hatte der EdW 2008 einen Kredit über 128 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um geprellte Anleger im Schadenfall Phoenix Kapitaldienst zu entschädigen. Über Sonderzahlungen versucht die EdW jetzt ihrerseits, diesen Kredit von ihren Mitgliedern einzufordern.

Ein weiterer Kritikpunkt des VuV an der Beitragserhebung der EdW-Sonderzahlungen ist die fehlende Berücksichtigung des unterschiedlichen Risikopotenzials der EdW-Mitglieder. So haben beispielsweise unabhängige Vermögensverwalter grundsätzlich keinen Zugriff auf Kundengelder. Damit entfalle die Gefahr, Gelder zu veruntreuen und Anlegern Schaden zuzufügen.



Frau Annette Matzke
Tel.: +49(0)221-420 75-24
E-Mail: am@stockheim-media.com

VuV - Verband unabhängiger Vermögensverwalter
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Deutschland
www.vuv.de

Über den Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V.

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) versteht sich als Interessenvertretung bankenunabhängiger Finanzportfolioverwalter. Ein zentrales Anliegen des VuV ist es, dazu beizutragen, unabhängige Vermögens-verwalter als wichtige Partner am Kapitalmarkt zu etablieren, den Kontakt und den Austausch unter den Mitgliedern und zur Öffentlichkeit zu stärken sowie das Branchenbewusstsein zu festigen. Dem 1997 gegründeten Verband gehören derzeit über 200 Mitglieder bzw. rund die Hälfte aller unabhängigen Finanzportfolioverwalter in Deutschland mit einem Gesamtvolumen der Assets under Management von derzeit rund 55 Milliarden Euro an.

Weitere Informationen zum Verband sowie ein vollständiges Verzeichnis seiner Mitglieder finden Sie unter www.vuv.de.