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27.07.2007 - dvb-Presseservice

Ehegatte kann Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts verlangen

Wenn sich Eheleute trennen, kann ein Ehegatte von seinem Partner verlangen, ihm den Schadenfreiheitsrabatt des haftpflichtversicherten Zweitwagens zu übertragen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Flensburg (1 T 30/06) setzt dies voraus, dass der Ehegatte den Zweitwagen gefahren hat, die Versicherung aber auf den Namen des Partners lief.

Wie die Württembergische Versicherung AG, eine Tochter der Stuttgarter Finanzdienstleistungsgruppe Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, hat das Gericht den Anspruch aus der gegenseitigen Verantwortung in einer ehelichen Lebensgemeinschaft hergeleitet. Ein Ehegatte könne davon ausgehen, dass ihm der Schadenfreiheitsrabatt für ein Fahrzeug, das er als das "seine" betrachten kann, intern zusteht und der Partner "lediglich formell" den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Dieser dürfe den Rabatt nach den üblichen Versicherungsbedingungen ohnehin nur auf eine Person übertragen, die den Wagen überwiegend gefahren hat.



Frau Monika Röhm
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Wüstenrot & Württembergische AG
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