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16.12.2009 - dvb-Presseservice

Ein Schutzengel für den Weihnachtsmarkt!

Haftpflichtversicherung – Schutz für die ganze Familie

Spätestens seit dem 1. Advent duftet es an vielen Orten wieder nach Glühwein und frischen Waffeln. Lichterketten sorgen für romantische Stimmung. Weihnachtsmärkte sind eigentlich ein harmloses winterliches Vergnügen, aber im dichten Gedränge geschehen schnell kleine Unfälle. Ob nun ein unachtsamer Besucher Weihnachtspunsch über den Nachbarn gießt, die Glut seiner Zigarette nicht im Griff hat oder sich ein Stromkabel als Stolperfalle entpuppt: Der Verursacher muss in den meisten Fällen für den Schaden aufkommen. „Oft sind es zum Glück nur geringe Sachschäden, wenn aber Menschen zu Schaden kommen, etwa bei einer Verbrühung oder einem Beinbruch, kann es schnell recht teuer werden. Eine Haftpflichtversicherung kommt für schuldhaft verursachte Schäden auf oder wehrt unberechtigte Forderungen ab“, sagt Abteilungsdirektor Günter Fröhlich vom BGV / Badische Versicherungen (BGV).

Für Schäden, die jemand schuldhaft verursacht, haftet er in unbeschränkter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen. „Kleinere Schäden kann man meist noch selbst bezahlen, aber bei größeren Sach- oder Personschäden kommen schnell erhebliche Forderungen auf den Verursacher zu. Eine private Haftpflichtversicherung ist darum ein absolutes Muss als quasi unverzichtbarer Teil der Existenzsicherung “, erläutert Fröhlich, und bei Prämien zwischen EUR 40 und EUR 100 pro Jahr und je nach Modellvariante an sich eine Selbstverständlichkeit. Die Haftpflichtversicherung gilt in der Regel für die ganze Familie: Ehepartner oder Lebensgefährten, die im gleichen Haushalt wohnen, sind mit abgesichert. Bis zum Ende der ersten Berufsausbildung sind Auszubildende und Studenten bei ihren Eltern beitragsfrei mitversichert. Bei Heirat wird jedoch eine eigene Haftpflichtversicherung fällig.




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