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24.08.2006 - dvb-Presseservice

Einbruch ins Wohnmobil

Normalerweise muss ein Einbruchsopfer seiner Versicherung die Tat nicht bis ins Detail nachweisen - es genügen Indizien. Danach reicht grundsätzlich das Aufzeigen von Einbruchspuren aus. ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass dies nicht gilt, wenn konkrete Umstände auf ein Vortäuschen des Versicherungsfalls hindeuten. Bei einem ungewöhnlichen Schadensbild trifft das Opfer eine erhöhte Beweislast seiner Versicherung gegenüber. In einem konkreten Fall schaute daher auch ein Mann in die Röhre, aus dessen nagelneuem Wohnmobil angeblich Einrichtungsgegenstände in Höhe von 15.000 Euro entwendet worden sein sollten. Und obwohl der Wagen nach seinen Angaben verschlossen war, gab es keinerlei Einbruchsspuren. Der Kaskoversicherer weigerte sich daraufhin, zu zahlen. Erschwerend kam hinzu, dass die Gegenstände fachgerecht ausgebaut worden waren, ein Zeitaufwand, der gegen Einbruchdiebstahl spricht. Aufgrund so vieler Ungereimtheiten gab es für das ‚Opfer' keine Beweislasterleichterung, so dass er auf dem angeblichen Schaden sitzen blieb (OLG Bamberg, AZ: 1 U 221/05).



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
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