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16.02.2007 - dvb-Presseservice

Einbruch- und Wasserschäden per Hausratversicherung bezahlen

Laut Angaben der Polizei handelt es sich beinahe bei jeder zweiten in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftat um einen Diebstahl. Sind Sie dagegen versichert? Dr. Klein nennt die Risiken und wie Sie sich davor schützen können.

Ist in Ihrer Bekanntschaft in der Vergangenheit eingebrochen worden? Gab es bei Ihren Freunden schon einmal einen kleinen Brand in der Wohnung? Oder kennen Sie jemanden, dem das Fahrrad gestohlen wurde? Wahrscheinlich werden auch Sie mindestens eine dieser Fragen mit Ja beantworten. Indirekt hat fast jeder schon mit einem Einbruch oder Diebstahl zu tun gehabt.

Hausratversicherung: Die günstige Form der Absicherung

Umso wichtiger ist es für jeden Mieter und Eigentümer, für den Ernstfall vorbereitet zu sein. Die Hausratversicherung ist hierzu eine preisgünstige Möglichkeit. Sie deckt Schäden im eigenen Haushalt im Fall von einem Brand, Blitzschlag oder Explosion ab. Bedenkt man beispielsweise die Kosten im Fall eines Wohnungsbrandes für deren Sanierung, so würden allein hierfür die Rücklagen der meisten Bürger nicht ausreichen.

Die wirklichen Risiken

Die Hausratversicherung deckt zudem auch Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus ab. Der eigene Fernseher ist da noch der kleinste Schaden, wenn zum Beispiel durch gestohlene vertrauliche Unterlagen größerer finanzieller Schaden droht, oder das Familiensilber gestohlen wurde.

Abschließend deckt die Hausratversicherung auch Schäden durch Leitungswasser, Rohrschäden, Frostschäden, Sturm und Hagel ab. So ist beispielsweise schnell durch einen geplatzten Wasserschlauch der Waschmaschine oder Spülmaschine ein kostspieliger Wasserschaden entstanden, der im schlimmsten Fall mit einer Überschwemmung auch anliegende Wohnungen in Mitleidenschaft ziehen könnte.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Als Faustregel hat es sich bewährt, pro Quadratmeter Wohnfläche zirka 600 Euro zu berechnen. Wenn Sie also eine 100 Quadratmeter große Wohnung haben, sollten Sie mindestens von 60.000 Euro Versicherungssumme ausgehen. Auf diese Weise vermeiden Sie auch die so genannte Unterversicherung. Stellt nämlich der Versicherer bei einem Schaden fest, dass der tatsächliche Wert Ihres Hausrats den Wert der vereinbarten Versicherungssumme übersteigt, kann er die Kostenerstattung kürzen. Beträgt der Gesamtwert Ihres Hausrats beispielsweise 50.000 Euro und Sie haben nur 25.000 Euro versichert, erhalten Sie im Schadenfall bei einem Schaden von 10.000 EUR nur 5.000 Euro erstattet.

Die meisten Versicherer verzichten aber auf Abzüge wegen Unterversicherung, wenn als Untergrenze mindestens 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter versichert sind. Doch bitte beachten Sie: Auch bei einem Unterversicherungsverzicht seitens der Versicherer wird maximal die vereinbarte Versicherungssumme erstattet – auch wenn Ihr Hausrat in Wirklichkeit mehr wert ist. Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt Dr. Klein, alle Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden, aufzulisten.



Herr Volker Bitzer
Tel.: +49 451 140 8 -505
Fax: +49 451 140 8 -599
E-Mail: volker.bitzer@drklein.de

Dr. Klein & Co. AG
Mühlenbrücke 8
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