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30.08.2006 - dvb-Presseservice

Eine glückliche Kindheit ist sicher

ARAG Experten geben Tipps, welche Versicherungen für Kinder angeboten werden

Versicherungen sind ein klassisches Erwachsenenthema. Und doch sind es gerade Kinder, die einen hohen Versicherungsschutz genießen sollten, weil ihnen mit größerer Wahrscheinlichkeit etwas zustoßen kann. ARAG Experten raten im Folgenden, welche Versicherungen man für seine Sprösslinge abschließen kann.

Private Haftpflichtversicherung
Ab 7 Jahren (im Straßenverkehr ab 10 Jahren) können Kinder für verursachte Schäden grundsätzlich haftbar gemacht werden und sollten privat haftpflichtversichert sein. Wenn die Eltern eine Familienhaftpflichtversicherung haben, sind Kinder in der Regel bis zum Ende ihrer Ausbildung mitversichert. Was aber ist bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften? ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Kinder in der Police mit eingetragen werden sollten.

Private Unfallversicherung
Wenn Kinder Unfälle haben, können sie zum Pflegefall werden. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt aber nicht alles ab, sondern zahlt nur für Wegeunfälle oder Unfälle in der Schule und im Kindergarten. Die Invaliditätsrente ist meist nicht sehr hoch. ARAG Experten raten dazu, Versicherungen abzuschließen, die alle Unfälle einschließen und bei Vollinvalidität eine hohe Summe garantieren. Außerdem sollte eine Progression in der Police vereinbart werden. Dies bedeutet, dass die Versicherung bei kleinen Folgeschäden weniger zahlt und bei Vollinvalidität entsprechend mehr. Ist bei Vollinvalidität z. B. eine Progression von 300 Prozent vereinbart, bekommt das Kind im Schadensfall das Dreifache der Basisversicherungssumme.

Invaliditätsversicherung
Kinder mit einer Invaliditätsversicherung sind zusätzlich für die Fälle versichert, in denen die Behinderung durch Krankheit und nicht durch einen Unfall verursacht wird. Somit wird auch das Krankheitsrisiko versichert.

Risikolebensversicherung
Eltern sollten unter Umständen für sich eine Risikolebensversicherung abschließen, um im Todesfall eines Elternteils das Familieneinkommen abzusichern. Da es nur in diesem Todesfall zu einer Auszahlung kommt, die Beträge also nicht - wie bei einer Kapital-Lebensversicherung - gutgeschrieben werden, muss der Versicherte auch nur einen geringeren Jahresbeitrag zahlen. Durch die Sicherung des Familieneinkommens wird auch der Nachwuchs abgesichert.

Private Krankenzusatzversicherung
Sollen Kinder im Ernstfall die bestmögliche Versorgung im Krankenhaus bekommen, empfehlen die ARAG Experten diese Zusatzversicherung. Die Vorteile: freie Klinikwahl, Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer.



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
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