Eine schöne Bescherung: BGH-Urteil wird Kassen Millionen kosten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. Dezember entschieden, dass
das Neuroleptikum (Mittel gegen Schizophrenie) Zyprexa® bis 2011
unter Patentschutz stehen soll. Er hat damit das Urteil des
Bundespatentgerichts (BPG) vom 4. Juni 2007 kassiert, das das Patent auf den
in Zyprexa® enthaltenen Wirktstoff Olanzapin für nichtig erklärt hatte. Nach
dem Urteil des BPG brachten zahlreiche pharmazeutische Unternehmen
Olanzapin-Generika auf den Markt. Derzeit beträgt der Absatzanteil von
Olanzapin-Generika im GKV-Markt 56 Prozent, ihr Umsatzanteil zum
Apothekenverkaufspreis 40 Prozent. Insgesamt haben die Krankenkassen für
Olanzapine bis zum Oktober 2008 fast 131 Millionen Euro
ausgegeben.
"Die Krankenkassen und damit die Versichertengemeinschaft
sind die Hauptleidtragenden dieser BGH-Entscheidung, erklärte Peter
Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika. "Denn
die Generikahersteller müssen ihre Olanzapin-Produkte nunmehr sofort aus
dem Markt nehmen. Zyprexa® gehört aber zu den teuersten Arzneimitteln
in Deutschland. Für eine Packung mit 70 Tabletten à 20 mg Wirkstoff liegt
der Apothekenverkaufspreis z. B. bei exorbitanten 899,41 Euro.
Die preisgünstigste generische Alternative zu diesem Produkt kostet bei
gleicher Qualität hingegen nur 286,54 Euro. Die Kassen sparen bei der
Verordnung und Abgabe des generischen Olanzapins im konkreten Fall also sage
und schreibe mehr als 700 Euro. Das entspricht satten 69 Prozent", so
Schmidt weiter.
Nach dem vom BGH erzwungenen Rückzug der
Olanzapin-Generika vom Markt verliert die Gesetzliche Krankenversicherung
zudem die Möglichkeit, durch die Festsetzung eines Festbetrages weitere
Einsparungen zu generieren.
Im Vorfeld des BGH-Beschlusses hatte sich das
Oberlandesgericht Düsseldorf in einem vom Originator angestrengten
Patentverletzungsverfahren durch eine Einstweilige Verfügung über die
Nichtigkeitserklärung des BPG hinweggesetzt. Schmidt rief den Gesetzgeber
dazu auf, dem Gegeneinander von Fachgericht und Zivilgericht einen
prozessualen Riegel vorzuschieben. "Wenn ein Patent gerichtlich angefochten
wird und der Patentinhaber zugleich Patentverletzungen geltend macht, müssen
beide Verfahren entweder vor einem Gericht gebündelt werden oder das
Patentverletzungsverfahren ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den
Bestand des Patents auszusetzen. Außerdem widerspricht die Entscheidung des
BGH den Intentionen des Gesetzgebers, der in dem vom Bundesjustizministerium
vorgelegten Gesetzentwurf zur Patentrechtsmodernisierung ausdrücklich alle
Sachfragen über den Bestand von Patenten dem Bundespatentgericht
überantworten will. Der BGH soll die Rechtsaufklärung beschränken. Wozu in
schwierigen technischen Fragen eine zweite Tatsacheninstanz führt, zeigt der
aktuelle Beschluss des BGH."
Herr Peter Schmidt
Geschäftsführer
Tel.: (030) 81 61 60 9-10
E-Mail: info@progenerika.de
Pro Generika e.V.
Unter den Linden 32-34
10117 Berlin
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