Anzeige
19.10.2011 - dvb-Presseservice

Einfach besser beraten – neue Mindeststandards bei Berufsunfähigkeit

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse hat Mindeststandards für die Berufsunfähigkeitsversicherung entwickelt. Damit bietet er Maklern wie Versicherern Orientierung und stärkt den Verbraucherschutz.

Auf dem Feld der Vorsorge bei Berufsunfähigkeit ist die Kundenberatung besonders komplex. Neben der Ermittlung eines an Wünschen, Bedürfnissen und Geldbeutel des Kunden ausgerichteten Versicherungsschutzes spielen auch die jeweiligen Bedingungen des Versicherers eine wichtige Rolle. Hinzu kommen immer wieder neue Produkte, die den Überblick erschweren.

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse (vormals Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation) will die Beratung für Vermittler erleichtern. Im Sinne einer kundenorientierten und bedarfsgerechten Absicherung des Risikos Berufunfähigkeit hat er jetzt einen Risikoanalysebogen entwickelt, der die Erhebung der Kundenbasisdaten ergänzt.

Um die Zahl der erforderlichen Abfragen im Rahmen der Risikoanalyse reduzieren zu können, definierte der Arbeitskreis gleichzeitig so genannte Mindeststandards. Dabei hat er sich von dem Gedanken leiten lassen, dass es sich um Erweiterungen des Versicherungsschutzes handelt, die ohnehin im Markt üblich sind beziehungsweise bei denen die Versicherer keine Probleme haben sollten, sie in ihre Standardprodukte mit aufzunehmen.

Auszug Mindeststandards Berufsunfähigkeit

  • Klauseln und Bedingungen sind nicht ungünstiger als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Bedingungswerke (aus Verbrauchersicht)
  • Rückwirkende Leistung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Stundung von Beiträgen während der Leistungsprüfung
  • Weltweiter Versicherungsschutz

An den neuen Standards haben Tarifexperten der Versicherungsunternehmen ebenso mitgewirkt wie Makler, Juristen und Verbraucherschützer. Das Ergebnis sind kundenorientierte und praxisgerechte Empfehlungen. Die Mindeststandards werden auf der Internetseite des Arbeitskreises Beratungsprozesse im Detail veröffentlicht.

Selbstverpflichtung der Branche

Bestätigt ein Versicherungsunternehmen dem Arbeitskreis, dass die Mindeststandards eingehalten werden, kann es das entsprechende Produkt nach Zustimmung des Arbeitskreises mit einem speziellen Logo versehen. Das schafft mehr Sicherheit für Vermittler und verringert ihren Analyseaufwand. Positiver Nebeneffekt: Langfristig steigt die Produktqualität im Markt.

Dazu Friedel Rohde, einer der Initiatoren des Arbeitskreises Beratungsprozesse: „Wir setzen mit unseren Mindeststandards auf eine Selbstverpflichtung der Assekuranz. Insofern stellt unser Logo keine Zertifizierung dar, sondern dokumentiert die Zusage des Versicherers, freiwillig unsere Mindeststandards einzuhalten. Für das Segment Privat-Komposit haben wir übrigens bereits schon vor Jahren Mindeststandards vorgelegt, die Eingang in die Produktgestaltung von Versicherungsunternehmen gefunden haben. Das zeigt uns, dass diese Vorgehensweise von Versicherern gutgeheißen und unterstützt wird.“

Kostenloser Einsatz der Risikoanalysebögen

Auch der Risikoanalysebogen für die Versicherung von Berufsunfähigkeit ist auf der Internetseite des Arbeitskreises Beratungsprozesse zu finden. Für Vermittler sind die Vorlagen des Arbeitskreises kostenlos einsetzbar. Softwarehersteller, Versicherer und andere Marktteilnehmer können die Vorlagen nach Abschluss einer Nutzungsvereinbarung ebenfalls kostenlos verwenden.

„In der privaten Vorsorge beschreiten wir mit neuen Mindeststandards und der Risikoanalyse zur Berufsunfähigkeit wieder einmal Neuland und setzen Maßstäbe für Beratungsqualität. Damit sind wir unserem Ziel, Makler in ihrer anspruchsvollen Beratungstätigkeit zu unterstützen, einen weiteren Schritt näher gekommen. Davon profitieren auch die Kunden. Schließlich ist der beste Verbraucherschutz eine gute Beratung“, ist Friedel Rohde überzeugt. Über weitere Neuerungen und Fortschritte seiner Arbeit wird der Arbeitskreis Beratungsprozesse im Frühjahr 2012 informieren.


Herr Friedel Rohde
Projektkoordinator
E-Mail: Friedel.Rohde@deutsche-versicherungsboerse.de

Arbeitskreis Beratungsprozesse
c/Friedel Rohde, Projektkoordinator
Markgrafenstr. 13
12105 Berlin
www.vermittlerprotokoll.de

Der Arbeitskreis

Der „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ ist eine gemeinsame Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften, die das Ziel verfolgen, Versicherungs- und Finanzvermittler in ihrer kundenorientierten Beratung und Vermittlung von Finanzdienstleistungen zu unterstützen. Er basiert auf dem Fundament der Brancheninitiative „Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation", die Maklern hilft, den gestiegenen gesetzlichen Anforderungen rechtssicher und zugleich pragmatisch zu begegnen. Die Brancheninitiative wurde bereits im Jahr 2004 von den Berufsverbänden und Servicegesellschaften BMVF, BVK, CHARTA Börse für Versicherungen AG, germanBroker.net AG und dem Verband der Fairsicherungsmakler ins Leben gerufen. Namhafte Unternehmen fördern den Arbeitskreis als Sponsoren.