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03.04.2008 - dvb-Presseservice

Einfache Anpassung des Bestandes an neues VVG

WÜBA übernimmt Vorreiterstellung

Nach der Umstellung ist vor der Anpassung: Nach dem Neugeschäft müssen nun die Versicherer auch die Versicherungsverträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden, an das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) anpassen. Die Württembergische und Badische Versicherungs-AG (WÜBA) hat nach einem Weg gesucht, die Bestandsanpassung für Kunden und Vermittler so einfach wie möglich, dabei schlank und mit erträglichem Aufwand durchzuführen.

Juristische Unterstützung bot dabei die auf Versicherungsfragen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Bach, Langheid & Dallmayr. Rechtsanwalt Bernd Honsel kam in einem von der WÜBA in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Bestände eines Schaden-/Unfallversicherers sich mit einem einheitlichen Druckstück an das neue Recht anpassen lassen. „Mit der Initiative, eine einfache Lösung für die VVG-Bestandsanpassung zu finden, übernimmt die WÜBA eine Vorreiterrolle für die Branche“, so WÜBA-Vorstandsmitglied Uli Knödler.

Die Vorgehensweise

Statt einer Bestandsumstellung wird es bei der WÜBA eine Bestandsanpassung geben. Das heißt, die Versicherungskunden der WÜBA erhalten einen Nachtrag zur ihrem Versicherungsvertrag mit den für ihre Police sich ergebenden Änderungen. In diesem Nachtrag werden die einzeln abzuändernden Regelungen beschrieben und die an ihre Stelle tretenden neuen Bestimmungen aufgezeigt. Dabei wird nur auf die Regelungen eingegangen, die für den Vertrag relevant sind und damit rechtlich wirksam. Im Wesentlichen sind das die Regelungen zu den Obliegenheiten. „Ein Vergleich von alten und neuen Versicherungsbedingungen in Form einer Synopse hat aus unserer Sicht für den Kunden nur sehr begrenzten Informationswert und bietet wenig Transparenz. Deshalb gehen wir den Weg der Bestandsanpassung“, erläutert WÜBA-Vorstandsmitglied Uli Knödler die Unternehmensentscheidung.

Weiter wird auf einige sonstige gesetzliche Änderungen hingewiesen, die für den Vertrag von Bedeutung sind. Dies sind z. B. der Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips oder die Verzinsung der Entschädigung.

Um Bestandskunden und Neukunden gleichzustellen, hat die WÜBA schon im letzten Jahr bekannt gegeben, dass sie bei Schadenfällen, die nach dem 1. Januar 2008 eintreten, bereits ab dem 1. Januar 2008 die neuen, für den Kunden besseren Regelungen auch für den Bestand zugrunde legt. Damit gibt der Versicherer, der ausschließlich über den Vertriebsweg Makler arbeitet, seinen Vermittlern zusätzliche Haftungssicherheit.



Frau Susanne Widow-Crecelius
Pressesprecherin
Tel.: 07131 / 186-593
Fax: 07131 / 186-483
E-Mail: susanne.widow-crecelius@wueba.de

Württembergische und Badische Versicherungs-AG
Karlstr. 68-72
74076 Heilbronn
http://www.wueba.de/